Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
Möchten Sie mit einem zulassungsfreien Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und dieses Fahrzeug hat keine EU-Typgenehmigung oder nationale Genehmigung? Dann müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Verschiedene zulassungsfreie Fahrzeugarten benötigen eine Betriebserlaubnis, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dazu gehören zum Beispiel:
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler
- einachsige Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- Leichtkrafträder
- zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder
- motorisierte Krankenfahrstühle
- Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter
- Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben
Eine Betriebserlaubnis kann Ihnen je nach Fahrzeugtyp mit oder ohne Zuteilung eines eigenen Kennzeichens erteilt werden.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird bei Fahrzeugen, die in Serie gefertigt sind, durch den Hersteller ausgehändigt.
Sie müssen eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) beantragen, wenn Ihr zulassungsfreies Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung oder anderweite nationale Genehmigung wie beispielsweise eine ABE vorweisen kann. Das können zum Beispiel sein:
- selbstkonstruierte Fahrzeuge
- Einzelproduktionen
- Fahrzeuge aus Kleinserien
- Fahrzeuge aus dem Ausland ohne EU-Typgenehmigung
Für eine EBE müssen Sie ein Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes vorlegen, das verschiedene Prüfprotokolle beinhaltet. Diese Protokolle müssen belegen, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt wurden und das Fahrzeug den Vorschriften entspricht.
Sie erhalten die Betriebserlaubnis unbefristet. Sie erlischt, wenn:
- Sie Änderungen am Fahrzeug vornehmen und die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu erwarten ist,
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird,
- Sie mögliche Auflagen zu Ein- oder Anbauten nicht befolgen oder
- Sie das Fahrzeug endgültig außer Betrieb setzen.
Nach Erlöschen der Betriebserlaubnis können Sie eine neue Betriebserlaubnis mit einem Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes beantragen. Über die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis entscheidet abschließend die nach jeweiligem Landesrecht zuständige Behörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Zulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
(Telefon: 06181 292-22637, Fax: 06181 292-22608, Info: Dienstag Annahmeschluss: 17:30 Uhr / Öffnungszeiten an den langen Dienstleistungstagen können abweichen, wenn diese direkt vor einem Feiertag liegen. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte unter www.mkk.de)
Dörnigheimerstr 1
63452 Hanau
Hausanschrift
Hausanschrift
(Telefon: 06051 85-14240, Fax: 06051 85- 14242, Info: Donnerstag Annahmeschluss: 17:30 Uhr / Öffnungszeiten an den langen Dienstleistungstagen können abweichen, wenn diese direkt vor einem Feiertag liegen. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte unter www.mkk.de)
Im Niederfeld
63589 Linsengericht
Öffnungszeiten
Hanau:
Montag 7.00 - 13.00 Uhr
Dienstag 10.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 7.00 - 13.00 Uhr
Freitag 7.00 - 11.30 Uhr
Linsengericht:
Montag 7.00 - 13.00 Uhr
Dienstag 7.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr
Freitag 7.00 - 11.30 Uhr
Schlüchtern:
Montag 7.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr
Freitag 7.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Die Gebühr für die Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge ist davon abhängig, ob ein eigenes Kennzeichen zusätzlich beantragt wird. Zusätzlich entstehen weitere variable Kosten, zum Beispiel für Gutachten.: Gebühr ab 39,50 EUR bis 55,60 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann Ihnen den Nachweis für eine Allgemeine Betriebserlaubnis für in der ehemaligen DDR hergestellte Fahrzeuge ausstellen. Das gilt für:
- Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds)
- Fahrräder mit Hilfsmotor
- Leichtkrafträder aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- motorisierte Krankenfahrstühle aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 20.02.2026
Stichwörter
Kleinserie Fahrzeug, Einzelbetriebserlaubnis, Fahrzeug Eigenbau, Gutachten Fahrzeug, Zulassungsfreies Fahrzeug, Betriebserlaubnis, Einzelproduktion Fahrzeug, StVZO, Fahrzeugzulassungsverordnung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung