Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
    99107008010000

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Befreiung

    Beschreibung

    Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    ARD ZDF Deutschlandradio

    Beitragsservice HR
    Bertramstraße 8
    60320 Frankfurt am Main

    Tel.: 01806 999 555 55*
    Fax: 01806 999 555 05*
    * (20 Ct. pro Anruf aus dem deutschen Festnetz sowie aus deutschen Mobilfunknetzen)

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
      • Arbeitslosengeld II
      • Sozialhilfe
      • BAföG
      • Grundsicherung
    • oder Sie sind taubblind
    • oder empfangen Blindenhilfe.

    Hinweise:

    Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie unter dem Gesichtspunkt eines besonderen Härtefalls beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro überschreiten.
    Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner. Die Befreiung erstreckt sich ebenfalls auf in der Wohnung lebende Kinder des Antragstellers, des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie auf diejenigen Wohnungsinhaber, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung einer Sozialleistung berücksichtigt worden sind. (Neuregelung im 19. RÄStV)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Beitragsservice (PDF)

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
    Sie erhalten es

    • bei Städten,
    • bei Gemeinden,
    • bei den zuständigen Behörden und
    • im Internet.

    Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Die Befreiung erfolgt frühestens zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.

    Kosten

    Antragsverfahren und Prüfung: keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 01.01.2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.02.2014

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2008
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Rundfunk, Fernsehgebühren, Blindenhilfe, Befreiung, Rundfunkgebührenbefreiung, BR, Taubblind, WDR, Rundfunkgebühr, Haushaltsabgabe, ARD, Ermäßigung, Hörfunk, RF, Rundfunkfinanzierung, Beitragsservice, MDR, Deutschlandradio, Sozialleistungen, ZDF, HR, NDR, Beitragspflicht, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Fernsehgebühr, Gebührenermäßigung, Rundfunkbeitrag, Sozialtarif, Gebührenbefreiung Rundfunk, Dritte Programme, SWR, GEZ-Befreiung, Rundfunkbeitragspflicht, Fernseher, GEZ, Radio, Fernsehen, Telefon, Vergünstigung, Nachteilsausgleich, Rundfunkgebühren, blind, Behinderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019