Freiwilliges Ökologisches Jahr
Beschreibung
Freiwillige, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die aktiv in der Natur- und Umweltschutzarbeit dabei sein möchten, können ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) bei Umweltverbänden und -zentren sowie in Behörden und bei sonstigen Einrichtungen ableisten, die Umwelt- und Naturschutzarbeit anbieten können.
Einsatzfelder findet man draußen in der Natur (Landschaftspflegearbeiten sowie praktische Natur- und Umweltschutzmaßnahmen), aber auch in den Einrichtungen selbst. Dazu gehört Umweltbildung mit Kindern und Jugendlichen ebenso wie die klassische Umweltinformation und Öffentlichkeitsarbeit.
Ein Anliegen aller Einsatzstellen ist es, gute Beispiele des Umweltschutzes in die Öffentlichkeit in den unterschiedlichsten Formen (über Printmedien oder Funk und Fernsehen) zu bringen.
Geld:
Die FÖJ-Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein monatliches Taschengeld und werden in den Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) angemeldet. Die Kosten werden übernommen.
Darüber hinaus gewähren die Einsatzstellen freie Unterkunft und/oder freie Verpflegung bzw. einen finanziellen Ausgleich.
Die Höhe des Taschengeldes entnehmen Sie bitte den Internetseiten des jeweiligen Trägers.
Zuständigkeit
Informationen und alles zur Bewerbung erhalten Sie auf den Internetseiten der Träger und auch der Seite des Freiwilligen Ökologischen Jahres Hessen.
Ansprechpartner
Für Sulzbach (Taunus) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
HMUKLV, Freiwilliges Ökologisches Jahr, FÖJ, ZVS, Zivildienst, Kriegsdienstverweigerer, Wartesemester