Ermäßigtes Nahverkehrsticket Erteilung

    Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung

    Für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) benötigen Sie ein Nahverkehrsticket. Dieses können Sie beim Nahverkehrsbund erwerben.

    Beschreibung

    Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen?

     Dazu benötigen Sie neben einem gültigen Schwerbehindertenausweis mit mindestens einem der nachfolgenden Merkzeichen "G", „aG“, "H", „Bl“ oder "Gl" ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke.

    Zuständigkeit

    Der Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige "Hessische Amt für Versorgung und Soziales" zu richten.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 1.2 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    37242 Bad Sooden-Allendorf

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung:

    Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Servicebüro:

    Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Sa.10:00 - 13:00 Uhr (mit Terminvergabe, nur Servicebüro, telefonisch erreichbar unter 05652 9585-322 )

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel

    Adresse

    Hausanschrift

    Mündener Straße 4

    34123 Kassel

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:
    Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bad Sooden-Allendorf, Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    37242 Bad Sooden-Allendorf

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathofplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Kirchstraße
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Ladesäulen für E-Fahrzeuge, während Ladevorgang gebührenfrei
    Anzahl der Stellplätze: 2

    Behindertenparkplatz: Rathofplatz hinter Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Rathofplatz bei Landivisiaupark
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Rathofplatz bei Landivisiaupark
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Ackerstraße
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung:

    Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Servicebüro:

    Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Sa.10:00 - 13:00 Uhr (mit Terminvergabe, nur Servicebüro, telefonisch erreichbar unter 05652 9585-322 )

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Behindertengerechter Eingang auf der Rückseite des Rathauses

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Falls Sie die kostenlose Wertmarke aus wirtschaftlichen Gründen beantragen, ist neben dem übersandten Antragsvordruck auf unentgeltliche Wertmarke ein aktueller Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, VIII oder XII oder nach den §§ 27a /27d BVG vorzulegen.

    Sofern Sie die unentgeltliche Wertmarke aus gesundheitlichen Gründen (festgestellte Merkzeichen H und/oder Bl) beantragen genügt eine Rücksendung des übersandten Antragvordruckes oder ein entsprechendes formloses Antragsschreiben.

    Formulare

    Im Falle einer Wertmarke mit Eigenbeteiligung mit Hilfe des vom zuständigen Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales übersandten Antragsvordruckes mit Zahlungsinformationen.

    Bei einer Wertmarke ohne Eigenbeteiligung durch den übersandten Antragsvordruck oder eines formlosen Schreibens. Bei  einer kostenlosen Wertmarke aus wirtschaftlichen Gründen ist zusätzliche ein aktueller Nachweis über den Erhalt der o.g. Sozialleistungen beizufügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke erst dann ausgestellt werden kann, wenn bei dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales der Eingang der Wertmarkengebühr verzeichnet wird. Der Gültigkeitsbeginn der Wertmarke ist immer der Erste eines Monats.

    Kosten

    Sofern Sie die o.g. Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertmarke aus wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen erfüllen, fallen keine Kosten an. Sollten Sie jedoch keine der o.g. Sozialleistungen erhalten oder keine Feststellung  der o.a. Merkzeichen vorliegen , kann die Wertmarke gegen eine Eigenbeteiligung von 80,00 Euro für eine Laufzeit von einem Jahr oder für 40,00 Euro für eine Laufzeit von einem halben Jahr ausgegeben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.01.2017

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 15.03.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    schwerbehindert, Schwerbehinderte Menschen, Kostenlose ÖPNV-Nutzung, Behinderung, Freifahrtsberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)