Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen

    Beschreibung

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
    Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.

    Hinweis: Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen, die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.

    "Blauer Parkausweis" (EU-weit)

    Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde und schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen " auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:
    bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
    unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
    bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    "Oranger Parkausweis" (bundesweit)

    Mit dem orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit ebenfalls Parkerleichterungen wie die obigen Beispiele.

    Achtung: Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol)
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Philippsthal (Werra)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss 1

    36269 Philippsthal (Werra)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Torbogenhaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Mühlstraße
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 340
    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 300
    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 335

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag
    von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Montag und Dienstag
    von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
    Donnerstag
    von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindekasse

    Empfänger: Gemeindekasse

    IBAN: DE87 5325 0000 0046 0000 19

    BIC: HELADEF1HER

    Bankinstitut: Sparkasse Hersfeld-Rotenburg

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Philippsthal (Werra) - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste und Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss 1

    36269 Philippsthal (Werra)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Torbogenhaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Mühlstraße
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 340
    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 300
    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 335

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Freitag
    • von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Montag und Dienstag
    • von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
    • Donnerstag
    • von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindekasse

    Empfänger: Gemeindekasse

    IBAN: DE87 5325 0000 0046 0000 19

    BIC: HELADEF1HER

    Bankinstitut: Sparkasse Hersfeld-Rotenburg

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)
       

    Voraussetzungen

    Berechtigte Personenkreise

    Parkausweis "Blau"

    • schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
    • blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
    • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen (wobei die zeitlichen Begrenzungen, die eine Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht gelten)

    Parkausweis "Orange"

    • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
      • einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
      • gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
    • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
    • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Parkausweis müssen Sie als Betroffener oder Bevollmächtigter schriftlich beantragen. Die zuständigen Behörden halten zur Vereinfachung in der Regel Formulare bereit.
     

    Fristen

    Parkausweis "Blau":
    Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt. Die Dauerausnahmegenehmigungen gelten maximal 5 Jahre.

    Parkausweis "Orange":
    Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
     

    Kosten

    Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration und Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2017

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schwerbehindertenparkplatz, Behindertenparkausweis, Antrag auf Parkerleichterung, Behindertenparkplatz, Parkausweis, Parkausweis für Schwerbehinderte Menschen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de