• Burghaun (Landkreis Fulda, Hessen)
Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen

Beschreibung

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.

Hinweis: Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen, die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.

"Blauer Parkausweis" (EU-weit)

Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde und schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen " auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:
• bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
• unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
• bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

"Oranger Parkausweis" (bundesweit)

Mit dem orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit ebenfalls Parkerleichterungen wie die obigen Beispiele.

Achtung: Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol)
 

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises.

Ansprechpartner

Gemeinde Burghaun - Haupt- und Ordnungsamt

Adresse

Hausanschrift

Schloßstraße 15

Postfach

36151 Burghaun

Kontakt

Kontaktperson

Version

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Landkreis Fulda - Fachdienst 3300 - Verkehrsbehörde

Adresse

Hausanschrift

Kreuzbergstraße 42 b

36043 Fulda

Parkmöglichkeiten

Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Bus
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 7 - Haltestelle Kreuzbergstraße

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. von 7.00 – 13.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Sa. von 9.00 - 12.00 Uhr
nur ohne Terminvereinbarung (nur Privatkunden)

Kontakt

Telefon: 0661 6006-1100(Bürgerservice des Landkreises Fulda)

Telefax: 0661 6006-1141

E-Mail: verkehrsbehoerde@landkreis-fulda.de

Internet

Weitere Informationen

Es sind lediglich bestimmte Bereiche mit dem Rollstuhl erreichbar. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch.

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
  • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
  • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)
     

Voraussetzungen

Berechtigte Personenkreise

Parkausweis "Blau"

  • schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
  • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen (wobei die zeitlichen Begrenzungen, die eine Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht gelten)

Parkausweis "Orange"

  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
    • einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
    • gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
  • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Einen Parkausweis müssen Sie als Betroffener oder Bevollmächtigter schriftlich beantragen. Die zuständigen Behörden halten zur Vereinfachung in der Regel Formulare bereit.
 

Fristen

Parkausweis "Blau":
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt. Die Dauerausnahmegenehmigungen gelten maximal 5 Jahre.

Parkausweis "Orange":
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
 

Kosten

Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration und Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2017

Version

Technisch erstellt am 03.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Antrag auf Parkerleichterung, Behindertenparkplatz, Parkausweis, Schwerbehindertenparkplatz, Behindertenparkausweis, Parkausweis für Schwerbehinderte Menschen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019