Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
Beschreibung
Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.
Hinweis: Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen, die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.
"Blauer Parkausweis" (EU-weit)
Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde und schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen " auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:
• bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
• unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
• bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen
"Oranger Parkausweis" (bundesweit)
Mit dem orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit ebenfalls Parkerleichterungen wie die obigen Beispiele.
Achtung: Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol)
Hinweise für Darmstadt: Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen (blauer Parkausweis)
Voraussetzungen:
- außergewöhnlich Gehbehinderten (Merkmal „aG“)
- Blinde (Merkmal „Bl“)
- Personen mit beidseitiger Amelie, beidseitiger Phokomelie oder vergleichbarer Behinderung
Gültigkeit:
- max. 5 Jahre
- von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abhängig
Sonstiges:
- die Genehmigung ist personengebunden
Voraussetzungen:
- außergewöhnlich Gehbehinderten (Merkmal "aG")
- Blinde (Merkmal "Bl")
- Personen mit beidseitiger Amelie, beidseitiger Phokomelie oder vergleichbarer Behinderung
Gültigkeit:
- max. 5 Jahre
- von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abhängig
Sonstiges:
- die Genehmigung ist personengebunden
Hinweise für Darmstadt: Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsnachweises zum Parken für erheblich Gehbehinderte (grüner Ausweis)
Gültigkeitsdauer:
- max. 2 Jahre und
- von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abhängig.
Sonstiges:
- Die Genehmigung muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden
- die Genehmigung ist kennzeichengebunden
Gültigkeitsdauer:
- max. 2 Jahre und
- von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abhängig.
Sonstiges:
- Die Genehmigung muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden
- die Genehmigung ist kennzeichengebunden
Gültigkeitsdauer:
- max. 2 Jahre und
- von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abhängig.
Sonstiges:
- Die Genehmigung muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden
- die Genehmigung ist kennzeichengebunden
Gültigkeitsdauer:
- max. 2 Jahre und
- von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abhängig.
Sonstiges:
- Die Genehmigung muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden
- die Genehmigung ist kennzeichengebunden
Gültigkeitsdauer:
- max. 2 Jahre und
- von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abhängig.
Sonstiges:
- Die Genehmigung muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden
- die Genehmigung ist kennzeichen- sowie personengebunden
Gültigkeitsdauer:
- max. 2 Jahre und
- von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abhängig.
Sonstiges:
- Die Genehmigung muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden
- die Genehmigung ist kennzeichen- sowie personengebunden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises.
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist außerhalb der offenen Sprechzeiten nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich. Bereits beantragte Dokumente können während der Öffnungszeiten immer ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden.
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
Donnerstag
08:00 Uhr - 19:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
Hinweis für die offenen Sprechzeiten:
Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Ticketkontingent zur Verfügung steht und daher ggf. nicht über die gesamte Zeitspanne hinweg Tickets ausgegeben werden können. Dennoch ist ein Anstellen schon vor Öffnung nicht notwendig. Es ist vor Ort mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
- für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
- für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)
Hinweise für Darmstadt: Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen (blauer Parkausweis)
- Antrag
- Schwerbehindertenausweis bzw. Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
- ein Lichtbild
- für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der / des Antragstellenden
- Antrag
- Schwerbehindertenausweis bzw. Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
- ein Lichtbild
- für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der / des Antragstellenden
Hinweise für Darmstadt: Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsnachweises zum Parken für erheblich Gehbehinderte (grüner Ausweis)
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“
- Fahrzeugschein
- ggf. Vollmacht + Ausweis
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G"
- Fahrzeugschein
- ggf. Vollmacht + Ausweis
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“
- Fahrzeugschein
- ggf. Vollmacht + Ausweis
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G"
- Fahrzeugschein
- ggf. Vollmacht + Ausweis
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“
- Fahrzeugschein
- ggf. Vollmacht + Ausweis
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G"
- Fahrzeugschein
- ggf. Vollmacht + Ausweis
Voraussetzungen
Berechtigte Personenkreise
Parkausweis "Blau"
- schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
- blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
- schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen (wobei die zeitlichen Begrenzungen, die eine Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht gelten)
Parkausweis "Orange"
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
- einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
- gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Darmstadt: Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen (blauer Parkausweis)
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)
Hinweise für Darmstadt: Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsnachweises zum Parken für erheblich Gehbehinderte (grüner Ausweis)
es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Verfahrensablauf
Einen Parkausweis müssen Sie als Betroffener oder Bevollmächtigter schriftlich beantragen. Die zuständigen Behörden halten zur Vereinfachung in der Regel Formulare bereit.
Fristen
Parkausweis "Blau":
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt. Die Dauerausnahmegenehmigungen gelten maximal 5 Jahre.
Parkausweis "Orange":
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
Kosten
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.
Hinweise für Darmstadt: Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen (blauer Parkausweis)
gebührenfrei
gebührenfrei
Hinweise für Darmstadt: Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsnachweises zum Parken für erheblich Gehbehinderte (grüner Ausweis)
11,00 Euro / Berechtigungsnachweis (grün)
11,00 Euro / Berechtigungsnachweis (grün)
11,00 Euro / Berechtigungsnachweis (grün)
11,00 Euro / Berechtigungsnachweis (grün)
11,00 Euro / Berechtigungsnachweis (grün)
11,00 Euro / Berechtigungsnachweis (grün)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration und Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2017
Stichwörter
Antrag auf Parkerleichterung, Parkausweis, Parkausweis für Schwerbehinderte Menschen, Behindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkplatz, Behindertenparkausweis