Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil benötigen Unterstützung bei der Erziehung? Dann kann die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine mögliche Hilfe sein.
Beschreibung
Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung, auf die Personensorgeberechtigte einen Anspruch haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Sie kann auch für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII geeignet sein.
Eine Tagesgruppe ist eine sogenannte teilstationäre Hilfe. Ihr Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in einer Tagesgruppe betreut. Danach kann es aber in der Familie und somit in der gewohnten Umgebung bleiben.
Die Erziehung in einer Tagesgruppe bedeutet:
• Ihr Kind wird therapeutisch und pädagogisch betreut
• Es erhält Unterstützung bei der Integration in der Schule und dem sozialen Umfeld
• Es lernt in einer Gruppe den Umgang mit anderen Kindern und Konflikte zu bewältigen
• Es lernt seinen Alltag zu gestalten und bekommt Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.
• Die Eltern werden intensiv beteiligt, zum Beispiel durch Beratungsgespräche, Elternabende oder Eltern-Kind-Treffen.
Ziele der Erziehung in einer Tagesgruppe sind:
• die Stärkung des Kindes
• die Stärkung seiner Eltern
• die Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung
• der Verbleib des Kindes in der Familie
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Familie, Bildung, Soziales und Kita-Angelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.
Kontaktperson
Frau Carolin Lehn
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Telefon Festnetz: +49 6623 933-130
Fax: +49 6623 933-163
E-Mail: carolin.lehn@rotenburg.de
Frau Bianca Schäfer
Postanschrift
Weidenberggasse 13
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Telefon Festnetz: +49 6623 9132973
Fax: +49 6623 933-163
E-Mail: bianca.schaefer@rotenburg.de
Frau Margot Kanngießer
Postanschrift
Im Gäßchen 10
36199 Rotenburg a. d. Fulda
E-Mail: margot.kanngiesser@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-160
Fax: +49 6623 933-163
Frau Christiane Seil
Postanschrift
Baumbacher Straße 18
36199 Rotenburg a. d. Fulda
E-Mail: christiane.seil@rotenburg.de
Fax: +49 6623 933-163
Telefon Festnetz: +49 6623 7430
Frau Katja Fiedler
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Fax: +49 6623 933-163
Telefon Festnetz: +49 6623 933-132
E-Mail: katja.fiedler@rotenburg.de
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Abt. 5 - Familie & Soziales
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: soziales@rotenburg.de
Kontaktperson
Frau Anna Häde
Hausanschrift
E-Mail: kita-rotenburg@rotenburg.de
Fax: +49 6623 933-99
Telefon Festnetz: +49 6623 933-540
Frau Katja Fiedler
Frau Margot Kanngießer
Hausanschrift
Fax: +49 6623 933-99
E-Mail: kita-lispenhausen@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-560
Frau Carolin Lehn
Frau Christiane Seil
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
- Geburtsurkunde
- Auskunft aus dem Sorgeregister
- Beschluss des Familiengerichts über da Sorgerecht
Formulare
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.
Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie fühlen sich mit der Erziehung des Kindes überfordert
- Die Hilfe durch die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der Tagesgruppe und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Wenn die Erziehung in einer Tagesgruppe sinnvoll erscheint, können Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Tagesgruppe. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Tagesgruppe auswählen.
- Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.
Kosten
Die Kosten für die Erziehung in einer Tagesgruppe trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 15.12.2022