Erziehung in einer Tagesgruppe Gewährung

    Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen

    Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil benötigen Unterstützung bei der Erziehung? Dann kann die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine mögliche Hilfe sein.

    Beschreibung

    Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung, auf die Personensorgeberechtigte einen Anspruch haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Sie kann auch für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII geeignet sein.
     Eine Tagesgruppe ist eine sogenannte teilstationäre Hilfe. Ihr Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in einer Tagesgruppe betreut. Danach kann es aber in der Familie und somit in der gewohnten Umgebung bleiben. 

     Die Erziehung in einer Tagesgruppe bedeutet: 

    •    Ihr Kind wird therapeutisch und pädagogisch betreut
    •    Es erhält Unterstützung bei der Integration in der Schule und dem sozialen Umfeld
    •    Es lernt in einer Gruppe den Umgang mit anderen Kindern und Konflikte zu bewältigen
    •    Es lernt seinen Alltag zu gestalten und bekommt Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. 
    •    Die Eltern werden intensiv beteiligt, zum Beispiel durch Beratungsgespräche, Elternabende oder Eltern-Kind-Treffen.

    Ziele der Erziehung in einer Tagesgruppe sind:

    •    die Stärkung des Kindes
    •    die Stärkung seiner Eltern 
    •    die Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung 
    •    der Verbleib des Kindes in der Familie

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Fachdienst 57 - Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 36

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:30 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist als Querschnittssachgebiet in zwei Regionalteams, welche die Regionen Marburg-West und Marburg-Ost betreuen, organisiert. Das bedeutet, dass alle weiter unten aufgeführten Aufgaben durch eine Fachkraft für den zugewiesenen Bereich innerhalb des Regionalteams wahrgenommen werden. Wir haben uns aus inhaltlichen Gründen die Erledigung der Aufgaben betreffend, für Ganzheitlichkeit und Regionalisierung entschieden, weil sich die Betroffenen so nicht mit unterschiedlichen Problemlagen an unterschiedliche Fachkräfte wenden müssen. Zu den Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes gehören: • Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen, sorgeberechtigten und nicht sorgeberechtigten Elternteilen sowie sonstigen Erziehungs- und Umgangsberechtigten (z.B. Trennungs- und Scheidungsberatung) gemäß §§ 8, 16, 17, 18 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) • Gewährung und Überprüfung von Leistungen im Sinne von Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte oder von seelischer Behinderung Bedrohte sowie Hilfe für junge Volljährige, gemäß §§ 27, 35 a, 41 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) • Inobhutnahme bzw. Herausnahme von Kindern und Jugendlichen gem. §§ 42; 43 Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG) • Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren beim Familiengericht und beim Jugendgericht (Jugendgerichtshilfe) gemäß §§ 50 und 52 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) • Übernahme bestellter Vormund- und Pflegschaften gemäß §§ 1791 b; 1909 Bürgerliches-Gesetz-Buch (BGB) • Wahrnehmung verschiedener Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes, besonders in Fällen von Kindeswohlgefährdung Das Jugendamt der Stadt Marburg verfügt über eine Kinderschutzfachstelle. Diese Stelle wird durch Herrn Maciossek betreut. Sie können sie unter der Nummer 06421 201-1917 bzw. 06421 201-1539 erreichen.

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
      • Geburtsurkunde
      • Auskunft aus dem Sorgeregister
      • Beschluss des Familiengerichts über da Sorgerecht

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

    Voraussetzungen

    • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
    • Sie fühlen sich mit der Erziehung des Kindes überfordert
    • Die Hilfe durch die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe ist geeignet und notwendig. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.

    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der Tagesgruppe und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Wenn die Erziehung in einer Tagesgruppe sinnvoll erscheint, können Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. 
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Tagesgruppe. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Tagesgruppe auswählen. 
    • Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Die Kosten für die Erziehung in einer Tagesgruppe trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 15.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019