Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil benötigen Unterstützung bei der Erziehung? Dann kann die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine mögliche Hilfe sein.
Beschreibung
Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung, auf die Personensorgeberechtigte einen Anspruch haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Sie kann auch für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII geeignet sein.
Eine Tagesgruppe ist eine sogenannte teilstationäre Hilfe. Ihr Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in einer Tagesgruppe betreut. Danach kann es aber in der Familie und somit in der gewohnten Umgebung bleiben.
Die Erziehung in einer Tagesgruppe bedeutet:
• Ihr Kind wird therapeutisch und pädagogisch betreut
• Es erhält Unterstützung bei der Integration in der Schule und dem sozialen Umfeld
• Es lernt in einer Gruppe den Umgang mit anderen Kindern und Konflikte zu bewältigen
• Es lernt seinen Alltag zu gestalten und bekommt Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.
• Die Eltern werden intensiv beteiligt, zum Beispiel durch Beratungsgespräche, Elternabende oder Eltern-Kind-Treffen.
Ziele der Erziehung in einer Tagesgruppe sind:
• die Stärkung des Kindes
• die Stärkung seiner Eltern
• die Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung
• der Verbleib des Kindes in der Familie
Hinweise für Aarbergen: Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Gemeinde Aarbergen - Allgemeine Verwaltung
Adresse
Postanschrift
Scheidertalstraße 1
Postfach
65326 Aarbergen
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr
Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 13.30 bis 15.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06120 270
Telefax: 06120 2744
Kontaktperson
Herr Ulrich Metz
Postanschrift
Scheidertalstraße 1
65326 Aarbergen
E-Mail: ulrich.metz@aarbergen.de
Telefon Festnetz: 06120 2723
Frau Cara Schäfer
Postanschrift
Obergasse 4
65326 Aarbergen
Ortsteil Michelbach
Telefon Festnetz: 06120 92588
Frau Stefanie Gilbert
Postanschrift
Rathausstraße 1b
65326 Aarbergen
Am Bürgerhaus
E-Mail: kindergarten.kettenbach@aarbergen.de
Telefon Festnetz: 06120 92590
Frau Franziska Tremper
Postanschrift
Scheidertalstraße 1
65326 Aarbergen
Telefon Festnetz: 06120 2751
Fax: 06120 2744
E-Mail: franziska.tremper@aarbergen.de
Formulare
Anmeldung Kindergarten SEPA-Lastschrift
Anmeldung Kitas mit SEPA_Masern
Rheingau-Taunus-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei
Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
- Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Kreisverwaltung Rheingau-Taunus
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
- Geburtsurkunde
- Auskunft aus dem Sorgeregister
- Beschluss des Familiengerichts über da Sorgerecht
Formulare
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.
Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie fühlen sich mit der Erziehung des Kindes überfordert
- Die Hilfe durch die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der Tagesgruppe und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Wenn die Erziehung in einer Tagesgruppe sinnvoll erscheint, können Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Tagesgruppe. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Tagesgruppe auswählen.
- Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.
Kosten
Die Kosten für die Erziehung in einer Tagesgruppe trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 15.12.2022