Werbeanlage
Beschreibung
Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.
Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Gemeinde Ringgau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 bis 17.45 Uhr
Freitag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Ringgau - Bauen, Planen und Umwelt
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Kontakt
Kontaktperson
Herr Dietzel
Telefon Festnetz: 05659 9797-13
E-Mail: Uwe.Dietzel@ringgau.de
Internet
Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 7 - Bauen, Verwaltungsliegenschaften, Wasser- und Klimaschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: ausreichende Zahl vorhanden
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Eschwege-Niederhone
Linien:- Regionalbahn: Linie R 7
- Haltestelle: ESW-Oberhone, Honer Straße
Linien:- Bus: Linie 231.4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Abweichende Sprechzeiten:
Straßenverkehrsbehörde Eschwege
Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47
BIC: HELADEF1ESW
Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner
Formulare
Antrag Baugenehmigung zu VV BauPrüfVO
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Werbeplakat, Straßenwerbung, Außenwerbeanlagen, Werbeanlage, Werbefläche, Marketing, Werbung, Anlagen der Außenwerbung