Werbeanlage
Beschreibung
Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.
Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 3 - Ordnung, Jugend und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr S. Michel (Ordnungsverwaltung / Straßenverkehrsbehörde)
Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 7 - Bauen, Verwaltungsliegenschaften, Wasser- und Klimaschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: ausreichende Zahl vorhanden
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Eschwege-Niederhone
Linien:- Regionalbahn: Linie R 7
- Haltestelle: ESW-Oberhone, Honer Straße
Linien:- Bus: Linie 231.4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Abweichende Sprechzeiten:
Straßenverkehrsbehörde Eschwege
Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47
BIC: HELADEF1ESW
Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner
Formulare
Antrag Baugenehmigung zu VV BauPrüfVO
Rechtsgrundlage(n)
Dokumente
Eingehend
Anlage I/4 zu VV BauPrüfVO
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Zeichnung (Maßstab 1:50)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Lageplan (amtlich)
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Baugenehmigung / Vorbescheid Werbeanlage
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenwerbung, Werbeplakat, Marketing, Anlagen der Außenwerbung, Werbeanlage, Außenwerbeanlagen, Werbefläche, Werbung