Werbeanlage
Beschreibung
Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.
Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Gemeinde Neuental
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Zimmersrode
Linien:- Bus: Linie AST 416
- Regionalbahn: Linie RE 30 und RT 9
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden
Gemeinde Neuental - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Zimmersrode
Linien:- Bus: Linie AST 416
- Regionalbahn: Linie RE 30 und RT 9
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden
Gemeinde Neuental - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Zimmersrode
Linien:- Bus: Linie AST 416
- Regionalbahn: Linie RE 30 und RT 9
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden
Rechtsgrundlage(n)
Dokumente
Eingehend
Anlage I/4 zu VV BauPrüfVO
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Zeichnung (Maßstab 1:50)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Lageplan (amtlich)
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Baugenehmigung / Vorbescheid Werbeanlage
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenwerbung, Werbeplakat, Marketing, Anlagen der Außenwerbung, Werbeanlage, Außenwerbeanlagen, Werbefläche, Werbung