Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Beschreibung

    Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

    Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Guxhagen - Gewerbe und Gestattungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Ehrenhain 2

    34302 Guxhagen

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
      • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 19

    34299 Guxhagen

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
    Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr  (Terminsprechzeit)
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 566 594990

    Fax: +49 5665 9499-99

    E-Mail: gewerbe@gemeinde-guxhagen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Bargeldzahlung
    • SEPA-Lastschrift
    • SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Guxhagen

    Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

    IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

    BIC: GENODEF1HRV

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG

    Gemeinde Guxhagen

    Empfänger: Gemeinde Guxhagen

    IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

    BIC: HELADEF1MEG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Formulare

    Antrag Baugenehmigung zu VV BauPrüfVO

    Weitere Informationen

    Montags offene Sprechstunde!!
    Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
    Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
    Wir sind für Sie da:
    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
    Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr  (Terminsprechzeit)
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)

    Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
    Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe


    Bezahlmöglichkeiten: Barzahlung, SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..), SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    30.5 - Straßenverkehrsbehörde

    Beschreibung

    Im Sachgebiet Straßenverkehr werden u. a. Auflagen, Erlaubnisse und Genehmigungen nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erteilt. Hierunter fallen z. B. die nachfolgenden Aufgaben/Dienstleistungen: 

    • die Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehr
    • die Anordnung von Verkehrszeichen
    • die Anordnung von „Roadbooks“ für Großraum- und Schwertransporte
    • die Erteilung von Auflagen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
    • die Erlaubnis von Veranstaltungen (Rallye, Festzüge, etc.) auf öffentlicher Verkehrsfläche
    • die Genehmigung für den Taxi- und Mietwagenverkehr sowie Ausflugsfahrten
    • die Fahrwegbestimmungen von Gefahrguttransporten
    • die Ausstellung von Parkausweisen für schwerbehinderte Menschen
    • die Ausnahmegenehmigung von Fahrten trotz Sonn- und Feiertagsfahrverbot
    • die Anordnung von Fahrtenbüchern
    • die Befreiung von der Gurtanlege- beziehungsweise Helmtragepflicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr Freitag:von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05681 775-3070

    Fax: 05681 775-3073

    E-Mail: verkehrsbehoerde@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Guxhagen - Abteilung III Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Ehrenhain 2

    34302 Guxhagen

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
      • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 19

    34299 Guxhagen

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
    Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr  (Terminsprechzeit)
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5665 9499-22

    Fax: +49 5665 9499-99

    E-Mail: bauverwaltung@gemeinde-guxhagen.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweise ist möglich: SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Guxhagen

    Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

    IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

    BIC: GENODEF1HRV

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG

    Gemeinde Guxhagen

    Empfänger: Gemeinde Guxhagen

    IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

    BIC: HELADEF1MEG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Formulare

    Antrag Baugenehmigung zu VV BauPrüfVO

    Weitere Informationen

    Montags offene Sprechstunde!!
    Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
    Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
    Wir sind für Sie da:
    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
    Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr  (Terminsprechzeit)
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)

    Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
    Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe


    Bezahlmöglichkeiten: SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Dokumente

    Eingehend

    Anlage I/4 zu VV BauPrüfVO

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zeichnung (Maßstab 1:50)

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Lageplan (amtlich)

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Baugenehmigung / Vorbescheid Werbeanlage

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2008

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Stichwörter

    Straßenwerbung, Anlagen der Außenwerbung, Werbeanlage, Werbeplakat, Werbung, Marketing, Werbefläche, Außenwerbeanlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019