Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Werbeanlage

    Beschreibung

    Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

    Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Guxhagen - Gewerbe und Gestattungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Ehrenhain 2

    34302 Guxhagen

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
      • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 19

    34299 Guxhagen

    Öffnungszeiten

    Mo.               8:00 Uhr – 12:00 Uhr        offene Sprechzeit
    Mo.             13:30 Uhr – 15:30 Uhr        offene Sprechzeit
    Di. – Fr.        8:00 Uhr – 12:00 Uhr        Terminsprechzeit
    Do              14.00 Uhr – 17.30 Uhr        Terminsprechzeit

    Kontakt

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Guxhagen

    Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

    IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

    BIC: GENODEF1HRV

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG

    Gemeinde Guxhagen

    Empfänger: Gemeinde Guxhagen

    IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

    BIC: HELADEF1MEG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Formulare

    Antrag Baugenehmigung zu VV BauPrüfVO

    Weitere Informationen

    Montags offene Sprechstunde!!
    Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
    Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
    Wir sind für Sie da:
    Mo.               8:00 Uhr – 12:00 Uhr         offene Sprechzeit
    Mo.             13:30 Uhr – 15:30 Uhr         offene Sprechzeit
    Di. – Fr.         8:00 Uhr – 12:00 Uhr        Terminsprechzeit
    Do.              14:00 Uhr – 17:30 Uhr        Terminsprechzeit

    Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
    Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe


    Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.))

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Guxhagen - Abteilung III Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Ehrenhain 2

    34302 Guxhagen

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
      • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 19

    34299 Guxhagen

    Öffnungszeiten

    Mo.               8:00 Uhr – 12:00 Uhr        offene Sprechzeit
    Mo.             13:30 Uhr – 15:30 Uhr        offene Sprechzeit
    Di. – Fr.        8:00 Uhr – 12:00 Uhr        Terminsprechzeit
    Do              14.00 Uhr – 17.30 Uhr        Terminsprechzeit

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    Internet

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    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Guxhagen

    Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

    IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

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    Gemeinde Guxhagen

    Empfänger: Gemeinde Guxhagen

    IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

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    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Formulare

    Antrag Baugenehmigung zu VV BauPrüfVO

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    Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Dokumente

    Eingehend

    Anlage I/4 zu VV BauPrüfVO

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zeichnung (Maßstab 1:50)

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Lageplan (amtlich)

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Baugenehmigung / Vorbescheid Werbeanlage

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Anlagen der Außenwerbung, Werbung, Straßenwerbung, Werbeanlage, Werbefläche, Außenwerbeanlagen, Werbeplakat, Marketing

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019