Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Werbeanlage

    Beschreibung

    Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

    Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bauordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Friedloser Str. 12

    36251 Bad Hersfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Wildeck - Bürgerservice und Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Eisenacher Straße 98

    36208 Wildeck

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr,
    Montag von 13:30 bis 16:00 Uhr
    und Donnerstag von 13:30 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Wildeck - Bauen und Liegenschaften

    Adresse

    Postanschrift

    Eisenacher Straße 98

    36208 Wildeck

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr,
    Montag von 13:30 bis 16:00 Uhr
    und Donnerstag von 13:30 bis 18:00 Uhrr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Werbeanlage

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg

    7 Euro je 1.000 Euro Rohbausume: Gebühr 7.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Werbeplakat, Straßenwerbung, Außenwerbeanlagen, Werbeanlage, Werbefläche, Marketing, Werbung, Anlagen der Außenwerbung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de