Werbeanlage
Beschreibung
Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.
Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.
Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Spezielle Hinweise für Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Auf Grundlage der Ortsbausatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda muss im Sanierungsgebiet (räumlicher Geltungsbereich) eine Werbeanlage immer beantragt werden.
Auf Grundlage der Ortsbausatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda muss im Sanierungsgebiet (räumlicher Geltungsbereich) eine Werbeanlage immer beantragt werden.
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Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Spezielle Hinweise für Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Bitte wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises:
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Bauordnung
Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld
Telefon: 06621 87 - 0
Telefax: 06621 87 - 244
Bitte wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises:
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Bauordnung
Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld
Telefon: 06621 87 - 0
Telefax: 06621 87 - 244
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauaufsicht@hef-rof.de
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Abt. 3 - Bauen & Liegenschaften
Beschreibung
Standort Rathaus: Aufgabenbereich "Bauordnung und Stadtplanung"
Standort Stadtwerke: Aufgabenbereich "Tiefbau, Hochbau und Gebäudemanagement"
Standort Bauhof: Aufgabenbereich "Bauhof"
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung/Stadtwerke bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: bauamt@rotenburg.de
Kontaktperson
Frau Anke Gogolin
Herr Christian Offer
Formulare
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg
Kosten
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg
Dokumente
Eingehend
Anlage I/4 zu VV BauPrüfVO
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Zeichnung (Maßstab 1:50)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Lageplan (amtlich)
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Baugenehmigung / Vorbescheid Werbeanlage
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Werbefläche, Außenwerbeanlagen, Werbeanlage, Werbeplakat, Werbung, Marketing, Anlagen der Außenwerbung, Straßenwerbung