Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Werbeanlage

    Beschreibung

    Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

    Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bauordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Friedloser Str. 12

    36251 Bad Hersfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Haupt-, Personal-, Ordnungs-, Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 8

    36219 Cornberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: öffentliche Parkplätze in der Nähe des Rathauses
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Cornberg, Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie NVV, Linie 250

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch und Freitag - 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag - 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Jürgen Wilhelm (Verwaltungsbeamter)

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Werbeanlage

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg

    7 Euro je 1.000 Euro Rohbausume: Gebühr 7.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Außenwerbeanlagen, Werbefläche, Anlagen der Außenwerbung, Marketing, Werbeplakat, Werbeanlage, Straßenwerbung, Werbung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English