Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Beschreibung

    Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

    Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Fulda - Kreis Fulda

    Adresse

    Hausanschrift

    (Haupteingang: Tannenbergstraße)
    Wörthstraße 15
    36037 Fulda

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wörthstraße
      Bus: Linie Linie 6
    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0661 115

    Telefon Festnetz: 0661 6006-0

    Fax: 0661 6006-449

    E-Mail: buergerservice@landkreis-fulda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Fulda - Kreiskasse

    Empfänger: Landkreis Fulda - Kreiskasse
    IBAN: DE16 5305 0180 0000 0000 17
    BIC: HELADEF1FDS
    Bankinstitut: Sparkasse Fulda

    Stichwörter

    Landratsamt Fulda

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Dokumente

    Eingehend

    Anlage I/4 zu VV BauPrüfVO

    Dokumenttyp: Anzeige

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage

    Dokumenttyp: Abschrift

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zeichnung (Maßstab 1:50)

    Dokumenttyp: Abschrift

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte

    Dokumenttyp: Kartenmaterial

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Lageplan (amtlich)

    Dokumenttyp: Kartenmaterial

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Baugenehmigung / Vorbescheid Werbeanlage

    Dokumenttyp: Kartenmaterial

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2008
    Technisch geändert am 04.12.2025

    Stichwörter

    Anlagen der Außenwerbung, Außenwerbeanlagen, Werbeanlage, Marketing, Werbefläche, Werbeplakat, Werbung, Straßenwerbung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019