Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Werbeanlage

    Beschreibung

    Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

    Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Stadt Fulda

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossstraße 1

    36037 Fulda

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Stadtschloss - Q-Park
    Anzahl der Stellplätze: 300
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 2052

    36010 Fulda

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags - 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr montags, dienstags, donnerstags - 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Das Bürgerbüro hat zusätzlich samstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Der zentraler Aufzug für das Stadtschloss/Rathaus ist über den Schlossinnenhof zu erreichen. Im Kanzlerpalais ist ein Treppenaufzug ins Erdgeschoss vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Fulda - Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossstraße 1

    36037 Fulda

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Stadtschloss - Q-Park
    Anzahl der Stellplätze: 300
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 2052

    36010 Fulda

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags - 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr montags, dienstags, donnerstags - 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Das Bürgerbüro hat zusätzlich samstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Der zentraler Aufzug für das Stadtschloss/Rathaus ist über den Schlossinnenhof zu erreichen. Im Kanzlerpalais ist ein Treppenaufzug ins Erdgeschoss vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Dokumente

    Eingehend

    Anlage I/4 zu VV BauPrüfVO

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zeichnung (Maßstab 1:50)

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Lageplan (amtlich)

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Baugenehmigung / Vorbescheid Werbeanlage

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Straßenwerbung, Werbeplakat, Marketing, Anlagen der Außenwerbung, Werbeanlage, Außenwerbeanlagen, Werbefläche, Werbung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)