Werbeanlage
Beschreibung
Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.
Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.
Hinweise für Kassel: Antrag auf Genehmigung einer Werbeanlage
Im Folgenden sehen Sie Beispiele für Werbeanlagen:
Leuchtreklamen, Beschriftungen und Beklebungen von bspw. Fenstern, Firmensignets als Logos, Schilder, Pylone und andere freistehende Werbeträger sowie Schaukästen, Fassadenausleger oder -ausstecker, Plakattafeln und Säulen, Werbeplanen an Baugerüsten uvm.
Im Folgenden sehen Sie Beispiele für Werbeanlagen:
Leuchtreklamen, Beschriftungen und Beklebungen von bspw. Fenstern, Firmensignets als Logos, Schilder, Pylone und andere freistehende Werbeträger sowie Schaukästen, Fassadenausleger oder -ausstecker, Plakattafeln und Säulen, Werbeplanen an Baugerüsten uvm.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Bauaufsicht
Aktuelles
Die Bauaufsicht des Amtes Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz ist die Anlaufstelle für Bauwillige in Kassel. Sie nimmt gemäß Hessischer Bauordnung (HBO) die Belange der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr.
Beschreibung
Der Bauaufsicht obliegt die Entscheidung über Bauvoranfragen und Bauanträge ebenso wie über den Vollzug der Stellplatzsatzung. Seit 2018 gehört zudem auch die Genehmigung von Teilungsanträgen zum Aufgabenspektrum der Bauaufsicht.
Neben der Beratungs- und Genehmigungsfunktion überwacht die Abteilung bauliche Anlagen im Rahmen der Gefahrenabwehr nach HBO. Sie sorgt für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts.
Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten unserer Auskunfts-und Annahmestelle entnehmen Sie bitte der Rubrik „Wo finden Sie uns – Zeiten“.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: bauaufsicht@kassel.de
Kontaktperson
Frau Alexandra Jagtiani
Frau Simone Zarges
Stichwörter
Wohnungaufsicht, Asbest
Rechtsgrundlage(n)
Dokumente
Eingehend
Anlage I/4 zu VV BauPrüfVO
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Zeichnung (Maßstab 1:50)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Lageplan (amtlich)
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Baugenehmigung / Vorbescheid Werbeanlage
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenwerbung, Werbeplakat, Marketing, Anlagen der Außenwerbung, Werbeanlage, Außenwerbeanlagen, Werbefläche, Werbung