Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Werbeanlage

    Beschreibung

    Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

    Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

    Hinweise für Kassel: Antrag auf Genehmigung einer Werbeanlage

    Im Folgenden sehen Sie Beispiele für Werbeanlagen:

    Leuchtreklamen, Beschriftungen und Beklebungen von bspw. Fenstern, Firmensignets als Logos, Schilder, Pylone und andere freistehende Werbeträger sowie Schaukästen, Fassadenausleger oder -ausstecker, Plakattafeln und Säulen, Werbeplanen an Baugerüsten uvm. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Bauaufsicht

    Aktuelles

    Die Bauaufsicht des Amtes Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz ist die Anlaufstelle für Bauwillige in Kassel. Sie nimmt gemäß Hessischer Bauordnung (HBO) die Belange der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr.

    Beschreibung

    Der Bauaufsicht obliegt die Entscheidung über Bauvoranfragen und Bauanträge ebenso wie über den Vollzug der Stellplatzsatzung. Seit 2018 gehört zudem auch die Genehmigung von Teilungsanträgen zum Aufgabenspektrum der Bauaufsicht.

    Neben der Beratungs- und Genehmigungsfunktion überwacht die Abteilung bauliche Anlagen im Rahmen der Gefahrenabwehr nach HBO. Sie sorgt für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts.

    Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten unserer Auskunfts-und Annahmestelle entnehmen Sie bitte der Rubrik „Wo finden Sie uns – Zeiten“.

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Werbeplakat, Anlagen der Außenwerbung, Werbefläche, Werbeanlage, Außenwerbeanlagen, Marketing, Werbung, Straßenwerbung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de