Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Beschreibung

    Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

    Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Schiede 43

    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten:

    Montag bis Mittwoch: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Donnerstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie  14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Elz - Amt 30: Ordnungsamt

    Beschreibung

    Das Ordnungsamt hat den größten Kundenkontakt des Rathauses und gliedert sich derzeit in 6 Bereiche. Im Rahmen der Neuorganisation will das Amt weg vom Behördenimage und sich zu einem modernen Dienstleistungsbetrieb weiter entwickeln.

        • Ordnungswesen/Gewerbewesen/Sozialwesen/Straßenverkehrsbehörde  

        • Standesamt/Friedhofsverwaltung  

        • Meldewesen/Passstelle/Fundwesen

        • Kindergartenverwaltung/Marktwesen  

        • Jugendarbeit/Jugendtaxi  

        • Brand- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 39

    65604 Elz

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Montag bis Mittwoch 14.00 - 15.30 Donnerstag 14.00 - 18.00

    Gewerbeamt nur mit vorheriger Terminvergabe, besetzt ab 09:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06431 9575-89

    E-Mail: ordnung@elz-ww.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Gemeinsames Registerportal der Länder

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Dokumente

    Eingehend

    Anlage I/4 zu VV BauPrüfVO

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zeichnung (Maßstab 1:50)

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Lageplan (amtlich)

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Baugenehmigung / Vorbescheid Werbeanlage

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2008

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Stichwörter

    Straßenwerbung, Anlagen der Außenwerbung, Werbeanlage, Werbeplakat, Werbung, Marketing, Werbefläche, Außenwerbeanlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019