Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Beschreibung

    Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

    Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

    Hinweise für Wetteraukreis: Baugenehmigungen

    Baugenehmigungen

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Bauordnung - Außenstelle Büdingen

    Adresse

    Postanschrift


    Postfach 11 40
    63652 Büdingen

    Hausanschrift

    Berliner Straße 31
    63654 Büdingen

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    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:00 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten:

    Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

    Freitag                      08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Bauamt, Bauaufsicht, Baupolizei, Untere Bauaufsichtsbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Ortenberg - Zentrale Bauaufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Lauterbacher Straße 2
    63683 Ortenberg

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag von 09:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06046 8000-902

    E-Mail: bauamt@ortenberg.net

    Internet

    Formulare

    Antrag Baugenehmigung zu VV BauPrüfVO

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Dokumente

    Eingehend

    Anlage I/4 zu VV BauPrüfVO

    Dokumenttyp: Anzeige

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage

    Dokumenttyp: Abschrift

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zeichnung (Maßstab 1:50)

    Dokumenttyp: Abschrift

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte

    Dokumenttyp: Kartenmaterial

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Lageplan (amtlich)

    Dokumenttyp: Kartenmaterial

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Baugenehmigung / Vorbescheid Werbeanlage

    Dokumenttyp: Kartenmaterial

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2008
    Technisch geändert am 04.12.2025

    Stichwörter

    Anlagen der Außenwerbung, Außenwerbeanlagen, Werbeanlage, Marketing, Werbefläche, Werbeplakat, Werbung, Straßenwerbung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019