Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Werbeanlage

    Beschreibung

    Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

    Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Seligenstadt - Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    63500 Seligenstadt

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag Baugenehmigung zu VV BauPrüfVO

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Seligenstadt - Amt für Bau und Stadtentwicklung

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    63500 Seligenstadt

    Kontakt

    Formulare

    Antrag Baugenehmigung zu VV BauPrüfVO

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Bemerkungen

    Hinweise für Seligenstadt: Werbeanlage

    Bei Werbeanlagen in der Altstadt verweisen wir auf unsere  Altstadtgestaltungssatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Außenwerbeanlagen, Werbefläche, Anlagen der Außenwerbung, Marketing, Werbeplakat, Werbeanlage, Straßenwerbung, Werbung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English