Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

    Beschreibung

    Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

    Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06074 8180-4344

    Fax: 06074 8180-4930

    E-Mail: bauaufsicht@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06074 8180-4344

    Fax: 06074 8180-4932

    E-Mail: Besondere_Bauvorhaben@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Seligenstadt - Stadtplanung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Marktplatz 1

    63500 Seligenstadt

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    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag Baugenehmigung zu VV BauPrüfVO

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Seligenstadt - Amt für Bau und Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    63500 Seligenstadt

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag Baugenehmigung zu VV BauPrüfVO

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Dokumente

    Eingehend

    Anlage I/4 zu VV BauPrüfVO

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zeichnung (Maßstab 1:50)

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Lageplan (amtlich)

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Baugenehmigung / Vorbescheid Werbeanlage

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2008

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Stichwörter

    Straßenwerbung, Anlagen der Außenwerbung, Werbeanlage, Werbeplakat, Werbung, Marketing, Werbefläche, Außenwerbeanlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019