Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Werbeanlage

    Beschreibung

    Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

    Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Umwelt, Naturschutz, ländlicher Raum - Umwelt- und Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Zum Wartturm 11-13

    63571 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtverwaltung Bad Orb

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 2

    63619 Bad Orb

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Burgring P 5
    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!

    Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06052 86-0

    Telefax: 06052 86-110

    E-Mail: stadt@bad-orb.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Bad Orb

    Empfänger: Stadt Bad Orb

    IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71

    BIC: HELADEF1GEL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Main-Kinzig-Kreis - Bauordnungsamt - Bauaufsicht/Genehmigungsverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastraße 20

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr
    Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 85-0(Zentrale Telefonnummer - Die Telefonnummern zu den direkten Ansprechpartnern entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: https://www.mkk.de/buergerservice/lebenslagen_1/bauen_und_wohnen/bauaufsicht.html)

    Telefax: 06051 85-13999

    E-Mail: bauaufsicht@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Werbeplakat, Anlagen der Außenwerbung, Werbefläche, Werbeanlage, Außenwerbeanlagen, Marketing, Werbung, Straßenwerbung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de