Werbeanlage
Beschreibung
Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.
Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Gemeinde Modautal
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Odenwaldstraße 34
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Odenwaldstraße 34
Anzahl der Stellplätze: 13
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Modautal
Empfänger: Gemeinde Modautal
IBAN: DE53 5519 0000 0794 2430 14
BIC: MVBMDE55
Bankinstitut: Volksbank Darmstadt Mainz eG
Gemeinde Modautal
Empfänger: Gemeinde Modautal
IBAN: DE98 5001 0060 0069 4056 03
BIC: PBNKDEFFXXX
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Gemeinde Modautal
Empfänger: Gemeinde Modautal
IBAN: DE10 5085 0150 0045 0002 06
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Sparkasse Darmstadt
Gemeinde Modautal - Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Odenwaldstraße 34
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Odenwaldstraße 34
Anzahl der Stellplätze: 13
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 410 Bauaufsicht, Denkmalschutz, Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06151 881-2341
E-Mail: bauaufsicht@ladadi.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Modautal: Werbeanlage-Modautal
Für Werbeanlagen bis 0,6 m² = 31 Euro pro Monat Für Werbeanlagen über 0,6 m² = 62 Euro pro Monat: Gebühr ab 31.0 EUR bis 62.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Hinweise für Modautal
Für Werbeanlagen bis 0,6 m² = 31 Euro pro Monat Für Werbeanlagen über 0,6 m² = 62 Euro pro Monat: Gebühr ab 31.00 EUR bis 62.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Dokumente
Eingehend
Anlage I/4 zu VV BauPrüfVO
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Zeichnung (Maßstab 1:50)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Lageplan (amtlich)
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Baugenehmigung / Vorbescheid Werbeanlage
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenwerbung, Werbeplakat, Marketing, Anlagen der Außenwerbung, Werbeanlage, Außenwerbeanlagen, Werbefläche, Werbung