• Nidda (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
Gewerbe Ummeldung

Gewerbeummeldung

Sie wollen Ihren stehenden Gewerbebetrieb innerhalb der Gemeinde verlegen? Sie wollen den Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Beschreibung

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes

Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Ansprechpartner

Stadt Nidda - FG 01.5 - Bürgerservice

Adresse

Hausanschrift

Wilhelm-Eckhardt-Platz

63667 Nidda

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 8 - 16 Uhr
Dienstag: 8 - 16 Uhr
Mittwoch: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 14 - 19 Uhr
Freitag: 8 - 12 Uhr

Kontakt

Kontaktperson

Version

Technisch geändert am 24.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Formulare

Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Kosten

Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
 

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Nidda: Spezielle Hinweise für Stadt Nidda

Zahlungen können ausschließlich bargeldlos erfolgen. Eine Zahlung mit Bargeld ist nicht möglich.

Zahlungen können ausschließlich bargeldlos erfolgen. Eine Zahlung mit Bargeld ist nicht möglich.

Dokumente

Eingehend

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Formular GewA 2 "Gewerbe-Ummeldung"

Dokumenttyp: Antrag

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Ausgehend

Gewerbeummeldebestätigung

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 28.10.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Ummeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019