Gewerbe Ummeldung

    Gewerbeummeldung

    Sie wollen Ihren stehenden Gewerbebetrieb innerhalb der Gemeinde verlegen? Sie wollen den Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

    Beschreibung

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes

    Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.

    Hinweise für Taunusstein: Gewerbeummeldung

    Allgemeine Informationen

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit oder der angebotenen Waren erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes. Des Weiteren ist eine Gewerbeummeldung bei der Änderung des Namens des Gewerbetreibenden verpflichtend.

    Hinweise

    Sollten Sie den Gewerbebetrieb von einer anderen Stadt nach Taunusstein verlegt haben muss das Gewerbe am alten Standort abgemeldet und am neuen Standort wieder angemeldet werden.

    Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (zum Beispiel durch Gründung einer juristischen Person), ist in der Regel eine neue Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig. Die Gewerbebehörde berät Sie im Einzelfall gerne.



    Allgemeine Informationen

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit oder der angebotenen Waren erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes. Des Weiteren ist eine Gewerbeummeldung bei der Änderung des Namens des Gewerbetreibenden verpflichtend.

    Hinweise

    Sollten Sie den Gewerbebetrieb von einer anderen Stadt nach Taunusstein verlegt haben muss das Gewerbe am alten Standort abgemeldet und am neuen Standort wieder angemeldet werden.

    Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (zum Beispiel durch Gründung einer juristischen Person), ist in der Regel eine neue Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig. Die Gewerbebehörde berät Sie im Einzelfall gerne.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    Ansprechpartner

    Gewerbe- & Gaststättenwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarstraße 150

    65232 Taunusstein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8Uhr - 12 Uhr, Mittwoch: 16 Uhr - 18 Uhr und nach Absprache

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Taunusstein: Gewerbeummeldung

    • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde (wenn Sie nicht in Taunusstein wohnhaft sind)
    • Formular GewA 2 "Gewerbe-Ummeldung"
    • bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
    • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde (wenn Sie nicht in Taunusstein wohnhaft sind)
    • Formular GewA 2 "Gewerbe-Ummeldung"
    • bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit

    Formulare

    Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Hinweise für Taunusstein: Gewerbeummeldung

    Fristen

    Hinweise für Taunusstein: Gewerbeummeldung

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der oben genannten Änderungen ummelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der oben genannten Änderungen ummelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Kosten

    Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
     

    Dokumente

    Eingehend

    Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Formular GewA 2 "Gewerbe-Ummeldung"

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Gewerbeummeldebestätigung

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Ummeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019