Gewerbeummeldung
Sie wollen Ihren stehenden Gewerbebetrieb innerhalb der Gemeinde verlegen? Sie wollen den Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes
Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Hinweise für Taunusstein: Gewerbeummeldung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit oder der angebotenen Waren erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes. Des Weiteren ist eine Gewerbeummeldung bei der Änderung des Namens des Gewerbetreibenden verpflichtend.
Hinweise
Sollten Sie den Gewerbebetrieb von einer anderen Stadt nach Taunusstein verlegt haben muss das Gewerbe am alten Standort abgemeldet und am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (zum Beispiel durch Gründung einer juristischen Person), ist in der Regel eine neue Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig. Die Gewerbebehörde berät Sie im Einzelfall gerne.
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit oder der angebotenen Waren erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes. Des Weiteren ist eine Gewerbeummeldung bei der Änderung des Namens des Gewerbetreibenden verpflichtend.
Hinweise
Sollten Sie den Gewerbebetrieb von einer anderen Stadt nach Taunusstein verlegt haben muss das Gewerbe am alten Standort abgemeldet und am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (zum Beispiel durch Gründung einer juristischen Person), ist in der Regel eine neue Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig. Die Gewerbebehörde berät Sie im Einzelfall gerne.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Gewerbe- & Gaststättenwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8Uhr - 12 Uhr, Mittwoch: 16 Uhr - 18 Uhr und nach Absprache
Kontakt
Telefon: 06128 241-280
E-Mail: gewerbe@taunusstein.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Taunusstein: Gewerbeummeldung
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde (wenn Sie nicht in Taunusstein wohnhaft sind)
- Formular GewA 2 "Gewerbe-Ummeldung"
- bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde (wenn Sie nicht in Taunusstein wohnhaft sind)
- Formular GewA 2 "Gewerbe-Ummeldung"
- bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Fristen
Hinweise für Taunusstein: Gewerbeummeldung
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der oben genannten Änderungen ummelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der oben genannten Änderungen ummelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
Kosten
Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Dokumente
Eingehend
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Formular GewA 2 "Gewerbe-Ummeldung"
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Gewerbeummeldebestätigung
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Weitere Informationen
Hinweise für Taunusstein: Gewerbeummeldung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ummeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbe