Leistungen der Sozialhilfe für die unterschiedlichen Lebenslagen
Beschreibung
Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.
Ein besonderer Bedarf ist bei Krankheit, Behinderung oder besonderen sozialen Schwierigkeiten gegeben, für die der Gesetzgeber Leistungen der Sozialhilfe vorgesehen hat, wenn andere Sozialleistungsträger nicht vorrangig Leistungen erbringen müssen (z.B. die Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung u.a.). Diese Leistungen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Finanzierung der Leistungen aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Der Gesetzgeber hat folgende Leistungen im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) neben der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung vorgesehen:
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen (z.B. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Übernahme von Bestattungskosten)
Die Leistungen der Ziffern 1, 3 (nur für über 65 Jahre alte Menschen) sowie 4 und 5 werden von dem zuständigen Sozialamt vor Ort erbracht.
Die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen liegt überwiegend und die für Leistungen der Hilfe zur Pflege (nur für Menschen im Alter unter 65 Jahren) beim Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlichem Träger der Sozialhilfe. Daneben ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen für die Erbringung von Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII zuständig.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in sachlicher Zuständigkeit des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen gehören vor allem:
- Betreutes Wohnen
- Begleitetes Wohnen in Gastfamilien
- Stationäres Wohnen in einem Wohnheim
- Leistungen in teilstationären Einrichtungen wie z.B. in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
- Leistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung in Pflegefamilien
- Hilfen zur Schulausbildung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in anerkannten Rehabilitationseinrichtungen
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt und
- bei Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, der Hilfe zur Pflege für Menschen im Lebensalter von unter 65 Jahren und der Blindenhilfe- an die Fachbereiche des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen für Menschen mit
- körperlicher oder Sinnesbehinderung,
- geistiger Behinderung bzw.
- seelischen Behinderungen und Abhängigkeitserkrankungen
Dort sind zuständig die
Haupt- und Regionalverwaltung Kassel für die Stadt Kassel, die Landkreise Kassel, Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Marburg- Biedenkopf und Waldeck-Frankenberg, den Schwalm-Eder-Kreis und den Werra-Meißner-Kreis.
Regionalverwaltung Darmstadt für die Städte Darmstadt und Offenbach und die Landkreise Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach, Bergstraße, den Main-Kinzig-Kreis, den Wetteraukreis , den Vogelsbergkreis und den Odenwaldkreis.
Regionalverwaltung Wiesbaden für die Städte Wiesbaden und Frankfurt, die Landkreise Gießen und Limburg-Weilburg, den Main-Taunus-Kreis, den Rheingau-Taunus-Kreis, den Hochtaunuskreis und den Lahn-Dill-Kreis.
Bei Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder mit Sinnesbehinderung der Haupt- und Regionalverwaltung Kassel.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter sind nach Ortschaften sowie vereinzelt nach Buchstaben gegliedert.
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Limburg-Weilburg ermitteln.
Sachbearbeiter
Zuständigkeiten
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
N. N.
- Dornburg
- Dietkirchen
- Limburg C-F,M,N
Valentina Dejkun
- Selters
- Brechen A-J
- Staffel
- Linter
- Limburg S, St, W
Gabi Scholl
- Ahlbach
- Limburg B, R
- Hilfe zur Pflege A-K
Simone Huth
- Elz
- Hilfe zur Pflege L-Z
Matthias Cerny
- Bad Camberg
- Limburg H-J, O, Ö, Z
- Ohne festen Wohnsitz
Björn Schmid
- Elbtal
- Hünfelden
- Lindenholzhausen
- Limburg K-L, Sch
Ursula Kilberg
- Brechen S-Z
- Eschhofen
- Limburg G, P Q, T
Simone Höhler
- Brechen K-R
- Hadamar A-H
- Limburg A
Christian Geis
- Hadamar Y-Z
- Limburg U-Y
N. N.
- Auswärtige Postleitzahlen
- Essen auf Rädern
N. N.
- Weinbach
- Villmar
- Weilburg A-J
Daniela Tank
- Runkel
- Waldbrunn
- Beselich
N. N.
- Löhnberg
- Weilmünster
- Merenberg
- Weilburg K-L
N. N.
- Mengerskirchen
- Weilburg M-Z
Christine Strauch
Melanie Göbel
- Besondere Wohnformen - LWV-Fälle - BTHG
Claudia Muth
- Widerspruchsangelegenheiten
Eingliederungshilfe
Peter Eck
- Elz
- Hadamar
- Limburg
Katja Geis
- Bad Camberg
- Brechen
- Dornburg
- Elbtal
- Hünfelden
- Löhnberg
- Merenberg
- Selters
- Waldbrunn
- Weilburg
- Neuwied (Windhofschule Weilburg)
- Hilfen an Kinder in Pflegefamilien und in besonderen Wohnformen
- Leistungen an behinderte Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Hilfe in stationären Einrichtungen, Tagesstätten, Betreutes Wohnen)
Melanie Hardt
- Beselich
- Mengerskirchen
- Weilmünster
- Limburg (Astrid-Lindgren-Schule)
- Limburg (Albert-Schweitzer-Schule)
Carola Kremer
- Weinbach
- Runkel
- Villmar
- Limburg (Astrid-Lindgren-Schule)
- Bad Camberg (Freiherr-von-Schütz-Schule)
Ute Ehrhardt
- Grundsatzangelegenheiten
- Widerspruchsangelegenheiten
Timo Härtwig
- Heilpädagoge
Uwe Riepel
- Heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter (Frühförderung)
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Beatrix Gläser
- Bad Camberg
- Mengerskirchen
- Runkel
- Selters
- Villmar
- Waldbrunn
Annika Türk
- Limburg
Birgit Geis
- Beselich
- Brechen
- Dornburg
- Elbtal
- Elz
- Hadamar
Beate Weber
- Hünfelden
- Löhnberg
- Weilburg
- Weinbach
- Weilmünster
- Einrichtungen außerhalb des Landkreises Limburg-Weilburg
Übernahme Bestattungskosten
Andrea Scheil
- Bestattungskosten
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefax: 06431 296-449
Kontaktperson
Frau Ute Ehrhardt
Herr Peter Eck
Hausanschrift
E-Mail: 51.22@limburg-weilburg.de
Frau Katja Geis
Frau Beatrix Gläser
Frau Carola Kremer
Herr Uwe Riepel
Frau Annika Türk
Frau Beate Weber
Frau Pia Winterwerber
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfen bei Einkommensdefiziten
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Postanschrift
Limburger Straße 8 - 10
Postfach
35781 Weilburg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Simone Huth
Herr Christian Geis
Frau Simone Höhler
Frau Tanja Kaszemeck
Frau Tatjana Schmidt
Frau Gabi Scholl
Herr Daniel Sehr
Formulare
Anlage zum Antragsformular BuT - Anmeldung Mittagessen
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel, Regionalmanagement für Blinde oder wesentl. sehbehinderte Menschen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Internet
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden I
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit seel. Behinderungen und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, Regionalverwaltung Wiesbaden III
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
erforderliche Unterlagen
Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der mitzubringenden Unterlagen Telefonisch mit dem für Sie zuständigen Sozialamt bzw. dem Fachbereich des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen in Verbindung. Sie finden eine Telefonnummer, wenn Sie in der Ortssuche Ihren Wohnort eingeben.
Fristen
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei einem Sozialamt oder dem Landeswohlfahrtsverband Hessen erfolgen. Die jeweilige Prüfung des Einzelfalles stellt den genauen Bewilligungszeitpunkt fest.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 16.04.2012
Stichwörter
Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialhilfe, Altenhilfe, Blindengeld, Landeswohlfahrtsverband, Blindenhilfe, Haushaltshilfe, LWV