Hochwasser / Hochwasserschutz
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.
Hinweise für Lahntal: Hochwasser/Hochwasserschutz
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz und Eigenvorsorge wenden Sie sich an die Gemeinde und die örtliche Feuerwehr.
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Wasser- und Bodenschutz
Aktuelles
Beschreibung
Die Wasseraufsicht und der Bodenschutz sind staatliche Aufgaben und werden in den Kreisen von den Unteren Wasserbehörden wahrgenommen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf beim Fachdienst Wasser- und Bodenschutz angesiedelt.
Die Untere Wasserbehörde nimmt dabei grundsätzlich alle Aufgabe nach den Wassergesetzen (u. a. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Hessisches Wassergesetz (HWG) etc.) wahr, soweit nicht Aufgaben auf das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Staatliches Umweltamt, Marburger Straße 91, 35396 Gießen (Tel.: 0641/303-0) als Obere Wasserbehörde übertragen worden sind. Eine solche Aufgabe ist z. B. die Aufsicht über Kläranlagen, die für mehr als 20.000 Einwohner (z. B. Marburg-Cappel, Biedenkopf-Wallau) ausgelegt sind.
Zum Aufgabengebiet des Wasser- und Bodenschutzes gehören u.a.:
- Wasseraufsicht über das Grundwasser, die Oberflächengewässer (Flüsse, Seen) einschließlich der Ufer, Dämme und Überschwemmungsgebiete,
- Erteilung von Erlaubnissen für Gewässerbenutzungen (z. B. Erdwärmeanlagen, Einleitungen der Kläranlagen etc.)
- Überwachung von Anlagen zum Umgang und für die Lagerung wassergefährdender Stoffe (z. B. Heizölbehälteranlagen im privaten Bereich), Trinkwasserschutzgebieten usw.
- Bearbeitung von Bodensanierung und Grundwasserschadensfälle bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffe
- Geschäftsführung des Wasserverbandes Oberes Lahngebiet und der Perfstausee-Betreiber-GmbH
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Internet
Weitere Informationen
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 41.2 - Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen über die aktuellen Wasserstände und Niederschläge erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter Hochwasser / Überschwemmungsgebiete
- Hochwasser / Überschwemmungsgebiete(Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
HMUKLV, Hochwasserschutz, Wasserschutz, Hochwasser