Hochwasser / Hochwasserschutz
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
- Merkblatt Genehmigung Antragsunterlagen__1Orientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Genehmigung nach § 14 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)
- Merkblatt Genehmigung AntragsunterlagenOrientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Genehmigung nach § 14 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)
- Merkblatt Wasserentnahme AntragsunterlagenOrientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Erlaubnis nach § 71 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) für die Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer
- Merkblatt Wasserentnahme AntragsunterlagenOrientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Erlaubnis nach § 71 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) für die Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer
- Merkblatt Genehmigung AntragsunterlagenOrientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Genehmigung nach § 14 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)
- Merkblatt Genehmigung Antragsunterlagen__1Orientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Genehmigung nach § 14 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz und Eigenvorsorge wenden Sie sich an die Gemeinde und die örtliche Feuerwehr.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz
Adresse
Postanschrift
Gymnasiumstraße 4
Postfach
65589 Hadamar
(Schloss)
Kontakt
Telefax: 06431 296-5968
E-Mail: 40.40@limburg-weilburg.de
Gemeinde Weinbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 41.2 - Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen über die aktuellen Wasserstände und Niederschläge erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter Hochwasser / Überschwemmungsgebiete
- Hochwasser / Überschwemmungsgebiete(Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
HMUKLV, Hochwasserschutz, Wasserschutz, Hochwasser