Hochwasser / Hochwasserschutz
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz und Eigenvorsorge wenden Sie sich an die Gemeinde und die örtliche Feuerwehr.
Ansprechpartner
Gemeinde Schmitten - Bauverwaltung (technisch)
Adresse
Postanschrift
Parkstraße 2
61389 Schmitten
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dipl. Ing. FH Michael Heuser
Postanschrift
Parkstraße 2
61389 Schmitten
Fax: +49 6084 4645
E-Mail: heuser@schmitten.de
Telefon Festnetz: +49 6084 4644
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 41.2 - Oberflächengewässer
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
Linien:- Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim
- Haltestelle: Am Hochfeld
Linien:- Bus: Linie 15, 28
- Haltestelle: Kreuzberger Ring
Linien:- Bus: Linie 15, 28
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen über die aktuellen Wasserstände und Niederschläge erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter Hochwasser / Überschwemmungsgebiete
- Hochwasser / Überschwemmungsgebiete(Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
HMUKLV, Hochwasserschutz, Wasserschutz, Hochwasser