• Breidenbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
Eingriffe in Natur und Landschaft Genehmigung

Naturschutz: Eingriffsgenehmigung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Beschreibung

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da schwere Beeinträchtigungen oder gar eine Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden neben dem Schutz der Landschaft insbesondere der Erhalt, ggf. die Wiederherstellung und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt.

Wer ein Vorhaben durchführen will, durch das die Nutzung oder Gestalt der Umgebung verändert wird und das den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann - insbesondere durch Baumaßnahmen – benötigt im Regelfall eine Eingriffsgenehmigung. Dabei müssen die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes möglichst gering gehalten werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind, je nach Situation, entweder durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gleichartig auszugleichen oder durch Ersatzmaßnahmen gleichwertig zu kompensieren. Bei Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich gelten besondere, gelockerte Vorschriften.

Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung können heute viele weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (z. B. Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, Schutzgebietsregelungen). Projekte in Natura 2000-Gebieten, die keiner weiteren Zulassung bedürfen, können anzeigepflichtig sein

Hinweise für Breidenbach: Naturschutz: Eingriffsgenehmigung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zulassung von Eingriffen in Natur und Landschaft ist Sache der Stellen, welche nach den jeweiligen Fachgesetzen über die Genehmigung von Vorhaben entscheiden (z. B. Bauaufsichts-, Immissionsschutz- oder Wasserbehörde). Die Naturschutzbehörden werden in diesen Fällen innerbehördlich beteiligt. Die Naturschutzbehörden entscheiden nur dann in einem eigenen naturschutzrechtlichen Verfahren über die Zulassung des Eingriffs, wenn keine andere Behörde zuständig ist oder wenn die Naturschutzbehörde aus wichtigen anderen Gründen ohnehin eine Entscheidung treffen muss. Die ersten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind die unteren Naturschutzbehörden, die für die Fläche zuständig sind, auf der der Eingriff erfolgen soll. Die unteren Naturschutzbehörden sind in den Landkreisen die Kreisverwaltung, in den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Stadtverwaltung.

Ansprechpartner

Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Naturschutz

Beschreibung

Wesentliche Aufgaben des Fachdienst sind die Ausweisung, Sicherung und Pflege von Schutzgegenständen und die Durchführung von Artenschutzprojekten ebenso wie die Erteilung von naturschutzrechtlichen, artenschutz- und biotopschutzrechtlichen Genehmigungen. In verschiedenen öffentlichen und privaten Verfahren (z.B. baurechtliche, wasserrechtliche oder forstrechtlicher Genehmigungsverfahren) geben wir Stellungnahmen zu den naturschutzfachlichen und -rechtlichen Belangen ab. Außerdem berät der Fachdienst Bürger*innen und Kommunen bezüglich Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Artenschutzes sowie der Kompensation von Eingriffen und führt die Ökokonten zur Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen für künftige Eingriffe in Natur und Landschaft.

Adresse

Hausanschrift

Im Lichtenholz 60

35043 Marburg

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

Internet

Weitere Informationen

Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

Version

Technisch geändert am 05.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Gemeinde Breidenbach

Adresse

Hausanschrift

Bachstraße 4-14

35236 Breidenbach

Parkmöglichkeiten

Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Parkplatz: Fußläufig erreichbar
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: ÖPNV
    Linien:
    • Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
  • Haltestelle: ÖPNV
    Linien:
    • Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück)
  • Haltestelle: ÖPNV
    Linien:
    • Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf
  • Haltestelle: ÖPNV
    Linien:
    • Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

  • Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
  • Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
  • Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
  • Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Terminvereinbarung

Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.

Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.

Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.

Kontakt

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, SEPA-Überweisung, Überweisung/Zahlschein, Überweisung, Paypal

Bankverbindung

Gemeinde Breidenbach

Empfänger: Gemeinde Breidenbach

IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56

BIC: HELADEF1MAR

Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf

Weitere Informationen

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Stichwörter

Gemeinde, Gemeinden, Gemeindeverwaltung, Gemeindevorstand

Version

Technisch geändert am 24.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Bauamt

Adresse

Hausanschrift

Bachstraße 4-14

35236 Breidenbach

Parkmöglichkeiten

Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Parkplatz: Fußläufig erreichbar
Gebührenfrei

Haltestellen

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    • Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
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    • Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf

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Terminvereinbarung

Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.

Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.

Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.

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Version

Technisch geändert am 23.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Im Antrag ist nach der Kompensationsverordnung ein Eingriffs-Ausgleichsplan vorzulegen. Hinweise finden Sie auch auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bereich Naturschutzschutz im Bereich Naturschutz / Forsten

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Wird über eine beantragte Eingriffsgenehmigung nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten entschieden, gilt sie als erteilt. Im Übrigen gilt § 42a des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung vom 15.01.2010 (GVBl. I S. 18). Die Naturschutzbehörde prüft die Antragsunterlagen und teilt der Antragstellerin oder dem Antragsteller binnen eines Monats nach Eingang des Antrags mit, ob die Unterlagen vollständig sind oder welche weiteren Auskünfte sie zur vollständigen Würdigung des Sachverhalts benötigt. (§3 Abs. 2 HAGBNatSchG)

Kosten

Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind i. d. R. kostenpflichtig. Die Höhe der Eingriffsgenehmigung richtet sich nach dem Bauvolumen. Bei Baugenehmigungsbedürftigen Vorhaben kann die Eingriffsgenehmigung bereits in der Baugenehmigung enthalten sein.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Hessisches Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bereich Naturschutz sowie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Kassel, Darmstadt und Gießen. Viele Landkreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Ansprechpartner entnehmen können.

Unterstützende Institutionen

Hinweise für Breidenbach: Naturschutz: Eingriffsgenehmigung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Zulassung von Eingriffen in Natur und Landschaft ist Sache der Stellen, welche nach den jeweiligen Fachgesetzen über die Genehmigung von Vorhaben entscheiden (z. B. Bauaufsichts-, Immissionsschutz- oder Wasserbehörde). Die Naturschutzbehörden werden in diesen Fällen innerbehördlich beteiligt. Die Naturschutzbehörden entscheiden nur dann in einem eigenen naturschutzrechtlichen Verfahren über die Zulassung des Eingriffs, wenn keine andere Behörde zuständig ist oder wenn die Naturschutzbehörde aus wichtigen anderen Gründen ohnehin eine Entscheidung treffen muss. Die ersten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind die unteren Naturschutzbehörden, die für die Fläche zuständig sind, auf der der Eingriff erfolgen soll. Die unteren Naturschutzbehörden sind in den Landkreisen die Kreisverwaltung, in den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Stadtverwaltung.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 22.05.2017

Version

Technisch erstellt am 23.10.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Naturschutzgebiet, Natur, Eingriffsregelung, Kompensation, HMUKLV, Naturschutz, Umweltschutz, Landschaftsschutz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019