Hausnummernvergabe
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die Gemeinden vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zur Anordnung von Hausnummern werden 2 gleichwertige Systeme praktiziert: das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An den Gemeindevorstand oder bei Städten an den Magistrat.
Ansprechpartner
Stadt Herbstein - Personal und Planungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
Stadt Herbstein
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hessenstraße
Linien:- Bus: Linie VB 5151
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Bargeldlose Zahlung, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Lastschriftverfahren, Überweisung, Überweisung/Zahlschein
Bankverbindung
Stadt Herbstein
Empfänger: Stadt Herbstein
IBAN: DE11 5185 0079 0375 1002 31
BIC: HELADEF1FRI
Bankinstitut: Sparkasse Oberhessen
Stadt Herbstein
Empfänger: Stadt Herbstein
IBAN: DE16 5199 0000 0002 0012 09
BIC: GENODE51LB1
Bankinstitut: Volksbank Lauterbach-Schlitz eG
Stadt Herbstein
Empfänger: Stadt Herbstein
IBAN: DE17 5006 9146 0001 0070 68
BIC: GENODE51GRC
Bankinstitut: Volksbank eG Grebenhain
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Parkplätze im Bereich des Rathauses vorhanden
Bezahlmöglichkeiten: Some(Abbuchung), Some(Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.)), Some(Lastschrift), Some(Barzahlung), Some(Überweisung), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.))
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hausnummernvergabe, Haus, Hausnummer, Nummer, Hausnummern