Hausnummernvergabe
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die Gemeinden vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zur Anordnung von Hausnummern werden 2 gleichwertige Systeme praktiziert: das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Hinweise für Wetzlar: Hausnummernvergabe Ergänzung (IES:Wetzlar)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An den Gemeindevorstand oder bei Städten an den Magistrat.
Ansprechpartner
Für Wetzlar wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wetzlar: Hausnummernvergabe Ergänzung (IES:Wetzlar)
Notwendige Unterlagen:
Formloser Antrag mit Lageplankopie des betreffenden Grundstückes (Kopie der unbeglaubigten Abschrift der amtlichen Flurkarte). Bei Neu- oder Umbauten ist in dem Lageplan das Gebäude mit Darstellung des oder der Hauszugänge einzuzeichnen, da sich hiernach die Zuordnung zu der öffentlichen Straße und damit die Vergabe der amtlichen Lagebezeichnung (Straße und Hausnummer) richtet.
Notwendige Unterlagen:
Formloser Antrag mit Lageplankopie des betreffenden Grundstückes (Kopie der unbeglaubigten Abschrift der amtlichen Flurkarte). Bei Neu- oder Umbauten ist in dem Lageplan das Gebäude mit Darstellung des oder der Hauszugänge einzuzeichnen, da sich hiernach die Zuordnung zu der öffentlichen Straße und damit die Vergabe der amtlichen Lagebezeichnung (Straße und Hausnummer) richtet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wetzlar: Hausnummernvergabe Ergänzung (IES:Wetzlar)
Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wetzlar über die Festsetzung, Anbringung und Instandhaltung von Haus- / Grundstücksnummern
Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wetzlar über die Festsetzung, Anbringung und Instandhaltung von Haus- / Grundstücksnummern
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hausnummernvergabe, Haus, Hausnummer, Nummer, Hausnummern