Hausnummernvergabe
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die Gemeinden vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zur Anordnung von Hausnummern werden 2 gleichwertige Systeme praktiziert: das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An den Gemeindevorstand oder bei Städten an den Magistrat.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Groß-Bieberau
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE58 5085 2651 0083 3039 25
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE86 5085 0150 0000 5482 00
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut:
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hausnummernvergabe, Nummer, Hausnummer, Hausnummern, Haus