Grundsteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema "Einheitsbewertung" steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.
Ansprechpartner
Fachdienst 22 - Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 15:00 - 18:00 Uhr Telefonsprechzeiten: Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre "Steuern von A - Z" zu entnehmen.
- Broschüre "Steuern von A bis Z"(Bundesministerium der Finanzen)
Hinweise für Marburg: Grundsteuer Festsetzung
Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen in Marburg zur Zeit:
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 %
- für die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B) 390 %.
Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des vom Finanzamt erstellten Grundsteuermessbescheides berechnet und festgesetzt.
Bei einem Eigentumswechsel wird vom Finanzamt eine Eigentumsfortschreibung vorgenommen. Diese erfolgt immer zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres. Erst wenn diese Eigentumsfortschreibung beim Finanzservice, Steuern und Abgaben, vorliegt, wird der neue Eigentümer zur Grundsteuer herangezogen. Bis dahin bleibt der ehemalige Eigentümer steuerpflichtig.
Weitere Informationen
Hinweise für Marburg: Grundsteuer Festsetzung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 05.03.2020
Stichwörter
Grundsteuermesszahl, Substanzsteuer, Grundbesitz, Realsteuer, Bemessung, Grundsteuer, Steuern, Steuer, HMdF