Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

    Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema „Einheitsbewertung“ steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
     

    Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 22 - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Mo, Mi, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 15:00 - 18:00 Uhr Telefonsprechzeiten: Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 15:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06421 201-1230

    Telefax: 06421 201-1578

    E-Mail: steuer@marburg-stadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre „Steuern von A – Z“ zu entnehmen.

    Hinweise für Marburg: Grundsteuer Festsetzung

    Die Stadt Marburg hat die Hebesätze wegen der Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, angepasst. Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze:

    • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 210 Prozent
    • für die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B): 450 Prozent.

    Für die Erteilung des Einheitswertmessbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist. Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück gelegen ist.

    Bei einem Eigentumswechsel wird vom Finanzamt eine Eigentumsfortschreibung vorgenommen. Diese erfolgt immer zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres. Erst wenn diese Eigentumsfortschreibung beim Fachdienst Steuern und Abgaben vorliegt, wird der neue Eigentümer zur Grundsteuer herangezogen. Bis dahin bleibt der ehemalige Eigentümer steuerpflichtig.

    Grundsteuerreform ab 2025

    Am 1. Januar 2025 tritt bundesweit die Grundsteuerreform in Kraft. Die Grundsteuer wird dann nach neuen Messbeträgen und Hebesätzen erhoben. Grundsteuer wird für alle bebauten und unbebauten Grundstücke fällig. 

    Die alte Berechnung hatte das Bundesverfassungsgericht für nicht zulässig erklärt.

    Für die neue Grundsteuer gilt der Grundsatz der Aufkommensneutralität. Das heißt: Die Grundsteuer in einer Stadt oder Gemeinde bleibt nach der Reform in der Summe in etwa genauso hoch wie davor, sie wird aber unter den Grundstückseigentümer*innen neu verteilt.

    Das Land Hessen schreibt vor, wie die Messbeträge für Grundstücke neu berechnet werden. Festgelegt ist dafür das Flächen-Faktor-Verfahren. Genaue Informationen finden Sie auf der Webseite des Finanzamts Hessen zum Flächen-Faktor-Verfahren.

    Der Messbetrag wird mit dem Grundsteuer-Hebesatz multipliziert. Das Ergebnis ist die zu zahlende Grundsteuer. 

    Auch das Finanzamt Marburg-Biedenkopf hat die Messbeträge aufgrund der abgegebenen Grundsteuererklärungen neu errechnet. Die Grundstückseigentümer*innen erhalten den Bescheid mit ihrem neuen Messbetrag vom Finanzamt. 

    Die Bescheide über die neu festgesetzte Grundsteuer erhalten die Marburger Grundstückseigentümer*innen Anfang 2025 vom Fachdienst Steuern und Abgaben der Stadt Marburg.

    Auf der Homepage des Finanzamtes Hessen finden Sie zahlreiche Informationen und Unterlagen zur Grundsteuerreform, über die Sie sich umfassend informieren können.

    Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen in Marburg zurzeit:

    • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 %
    • für die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B) 390 %.

    Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist. Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück gelegen ist.

    Bei einem Eigentumswechsel wird vom Finanzamt eine Eigentumsfortschreibung vorgenommen. Diese erfolgt immer zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres. Erst wenn diese Eigentumsfortschreibung beim Fachdienst Steuern und Abgaben vorliegt, wird der neue Eigentümer zur Grundsteuer herangezogen. Bis dahin bleibt der ehemalige Eigentümer steuerpflichtig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 05.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Grundsteuer, Steuer, Bemessung, Grundsteuermesszahl, Realsteuer, Substanzsteuer, Grundbesitz, HMdF, Steuern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019