Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

    Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema "Einheitsbewertung" steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
     

    Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Eppstein - Fachbereich Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 99

    65817 Eppstein

    Hausanschrift

    Hauptstraße 99

    65817 Eppstein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Eppstein: Spezielle Hinweise für Stadt Eppstein

    In Eppstein gelten folgende Hebesätze:
    Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 330 % b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 630 % (gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2020)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre "Steuern von A - Z" zu entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 05.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Substanzsteuer, HMdF, Grundbesitz, Bemessung, Grundsteuer, Steuern, Realsteuer, Steuer, Grundsteuermesszahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de