Grundsteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Hinweise für Usingen: Spezielle Hinweise für Stadt Usingen
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken. Hier gilt es zu unterscheiden zwischen der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen, Stückländereien) sowie der Grundsteuer B (bebaubare und bebaute Grundstücke). Anhand des Grundsteuermessbetrages wird der Hebesatz der Stadt Usingen bzw. Neu-Anspach multipliziert und ergibt somit den zu leistenden Jahresbetrag der Grundsteuer.
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken. Hier gilt es zu unterscheiden zwischen der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen, Stückländereien) sowie der Grundsteuer B (bebaubare und bebaute Grundstücke). Anhand des Grundsteuermessbetrages wird der Hebesatz der Stadt Usingen bzw. Neu-Anspach multipliziert und ergibt somit den zu leistenden Jahresbetrag der Grundsteuer.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema „Einheitsbewertung“ steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.
Ansprechpartner
Stadt Usingen - Steuern & Gebühren
Adresse
Postanschrift
Wilhelmjstr. 1
61250 Usingen
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefax: 06081 10249080
E-Mail: steuern.gebuehren@usingen.de
Kontaktperson
Herr Cedric Krines
Herr Marco Stübig
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre „Steuern von A – Z“ zu entnehmen.
- Broschüre "Steuern von A bis Z"(Bundesministerium der Finanzen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 05.03.2020
Stichwörter
Grundbesitz, Steuer, Steuern, Bemessung, Substanzsteuer, Grundsteuer, HMdF, Grundsteuermesszahl, Realsteuer