Erschließungsbeitrag zahlen
Die Gemeinden sind verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden. Dies gilt besonders für zum Anbau bestimmte Straßen.
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst „erschlossen“ werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Unter Erschließungsbeiträgen versteht man die Kosten für die erstmalige Herstellung einer Straße, durch die Baugrundstücke erschlossen werden. Die Kosten für diese erstmalige Herstellung werden in der Regel zu 90 Prozent auf die Anlieger umgelegt, 10 Prozent der Kosten trägt die Gemeinde.
Ist eine Straße bereits durch eine vorherige Erschließung vorhanden und wird sie umgebaut oder ausgebaut, können hierfür Kosten nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) in Verbindung mit den kommunalen Satzungen anfallen. In Hessen entscheiden die Gemeinden in kommunaler Selbstverantwortung, ob sie die Kosten einer solchen Straßensanierung anteilig durch Beiträge der anliegenden Grundstückseigentümer oder durch Haushaltsmittel der Gemeinde finanzieren. Falls die Gemeinde Straßenbeiträge verlangt, kann sie satzungsrechtlich entweder einmalige Beiträge oder wiederkehrende Beiträge festlegen. Bei einmaligen Beiträgen werden je nach Qualifizierung der Straßen die anliegenden Grundstückseigentümer an der Kostentragung beteiligt, wobei bei Durchgangsstraßen der von der Gemeinde zu tragende Kostenteil höher ausfällt als bei Anliegerstraßen. Bei den wiederkehrenden Beiträgen verteilen sich die umlagefähigen Kosten auf ein größeres Abrechnungsgebiet, zum Beispiel einen Ortsteil.
Für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung des Baugrundstückes werden Kosten nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) in Verbindung mit den kommunalen Satzungen erhoben. Die Satzungen der Gemeinden sehen hierfür in der Regel einen festen Satz pro m² Grundstücksfläche vor.
Die Versorgung mit Telefon, Datenleitungen, Gas und Strom erfolgt meist durch private Unternehmen.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen beziehungsweise ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Hattersheim am Main - Referat 8 - Stadtwerke
Beschreibung
Unter anderem Zuständig für:
- Planauskünfte
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Abfallbeseitigung
- Planauskünfte
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Abfallbeseitigung
- Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
- Hausanschluss Abwasser
- Hausanschluss Trinkwasser
- Kanalanschluss
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Alter Posthof/ Hessendamm (Parkscheibe)
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Alter Posthof/ Hessendamm
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
Linien:- Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
- Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
- S-Bahn: Linie S 1
- Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06190 970191(Straße)
Telefon: 06190 970204(Kanal)
Telefon: 06190 970201(Wasser)
Telefax: 06190 970194
Sonstiges (MOBILE): 0177 6970199(Notdienst-Rufnummer)
E-Mail: stadtwerke@hattersheim.de
Internet
Weitere Informationen
Stadtwerke Hattersheim
Sie hat folgende Betriebsbereiche:
- Planauskünfte
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Abfallbeseitigung
- Planauskünfte
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Abfallbeseitigung
- Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
- Hausanschluss Abwasser
- Hausanschluss Trinkwasser
- Kanalanschluss
Bei Störungen der Wasserversorgung, z. B. Rohrbrüchen stellen die Stadtwerke Hattersheim einen Notdienst außerhalb der Dienstzeiten zur Verfügung. Dieser ist zu erreichen unter der
Notdienst-Rufnummer: 0177 6970199
Stichwörter
Abfallbehörde, Abfallgebühren, Ablagerung von Müll im Außenbereich der Stadt, Abwasser, Abwassergebühren, Badewasserüberwachung, Kanalbau, Müllbehörde, Sperrmüll Abfallberatung, Stadtentwässerung und Wasserbau, Tief- und Straßenbau, Tiefbau, Tiefbauamt, Wasser, Wasserversorgung
Stadt Hattersheim am Main - Referat 5 - Bauen, Planen, Klima
Beschreibung
Die Mainstadt entwickelt sich im Bereich Bauen und Wohnen stetig weiter. Die Entwicklung der Neubaugebiete zieht nicht nur junge Familien nach Hattersheim, sondern auch andere Altersstufen. Die verkehrsgünstige Lage Hattersheims im Städtedreieck Frankfurt, Wiesbaden und Mainz ist besonders attraktiv und begehrt auf dem Wohnungsmarkt.
Das Referat Bauen, Planen, Umwelt steht allen Ratsuchenden zur Seite und hilft Fragen rund um das Thema Bauen zu beantworten.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Im Nassauer Hof 1-3
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz Posthof (Parkscheibe)
Anzahl der Stellplätze: 54
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkplatz Posthof
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
Linien:- Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
- Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
- S-Bahn: Linie S 1
- Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Akteneinsicht (Bauaktenarchiv), Bau- und Immobilienmanagement, Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten, Bauabteilung, Bauakten, Bauaktenarchiv, Bauamt, Bauantrag, Bauberatung, Baudezernat, Bauen, Hitzeschutz, Hochbau, Hochbauamt, Klimaanpassung, Klimaschutz, Klimaschutzdezernat, Liegenschaften, Liegenschaftsamt, Naturschutz, Stadtbauamt, Umweltschutz, Veröffentlichungen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank
erforderliche Unterlagen
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.
Bearbeitungsdauer
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) am 31.01.2024
Stichwörter
Kommunale Abgabe, Erschließungskosten, Erschließungsbeiträge, Kommunalabgabe, Erschließungsbeitrag