Grundstückskaufvertrag Beurkundung

    Grundstückserwerb

    Beschreibung

    Da es beim Grundstückskauf meist um erhebliche Werte geht, muss zum Abschluss des Kaufvertrags ein Notar oder eine Notarin hinzugezogen werden, der hierbei die Wünsche der Beteiligten in eine rechtlich einwandfreie Form bringt. Nach Abstimmung etwaiger Änderungswünsche muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden.

    Oft ist es jedoch wichtig und hilfreich, bereits von Beginn an die Hilfe eines Notars oder einer Notarin beziehungsweise eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen.

    Achtung: Der Abschluss eines Kaufvertrags macht Sie noch nicht zum Eigentümer des Grundstücks. Erst mit der Auflassung und der Eintragung ins Grundbuch geht das Grundstück in Ihr Eigentum über. Informieren Sie sich bei einer Notarin oder einem Notar bzw. einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt über die Möglichkeiten, Ihre Interessen bis zur Eigentumsumschreibung zu sichern.

    Grunderwerbsteuer und Eintragung im Grundbuch

    Für die Grundbucheintragung benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

    Dafür muss der Notar zunächst den Grundstückskauf beim Finanzamt anzeigen. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid über die Höhe der Grunderwerbsteuer. Als Bescheinigung über die Zahlung der Grunderwerbsteuer erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Am Ende der Kaufabwicklung steht die Eintragung ins Grundbuch

    Siehe dazu auch

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An eine Notarin/einen Notar Ihrer Wahl

    Ansprechpartner

    Bau- und Liegenschaftsverwaltung

    Aktuelles

    Die Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde Eichenzell ist für die Planung, Entwicklung und Verwaltung kommunaler Bauvorhaben sowie für die Betreuung gemeindeeigener Immobilien und Grundstücke zuständig. Sie spielt eine zentrale Rolle in der städtebaulichen Entwicklung und unterstützt Projekte wie die Smart City-Initiative.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgasse 7a

    36124 Eichenzell

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Rhönbahn Fulda-Gersfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Schlossgasse 4

    36124 Eichenzell

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 08:00 bis 12:00 Uhr
    Mi              08:00 bis 12:00 Uhr
                      14:00 bis 18:30 Uhr
    Fr               08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6659 979-166

    E-Mail: bauabteilung@eichenzell.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bezahlsysteme, Überweisung, SEPA-Lastschrift

    Bankverbindung

    Gemeinde Eichenzell

    Empfänger: Gemeinde Eichenzell

    IBAN: DE15 5305 0180 0011 0074 01

    BIC: HELADEF1FDS

    Bankinstitut: Sparkasse Fulda

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)), Some(ePayment)

    Stichwörter

    Bau- und Immobilienmanagement, Bauantrag, Bauverwaltung, Gebäudeunterhaltung, Hochbau, Hochbauamt, Immobilienmanagement, Liegenschaften, Liegenschaftsamt, Tiefbau, Tiefbauamt

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten der notariellen Beurkundung sind in dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)

    festgelegt. Sie richten sich nach dem Geschäftswert.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 04.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2008

    Technisch geändert am 28.04.2025

    Stichwörter

    Auflassung, Öffentliches Register, Kaufvertrag, grundstueckkauf, Notar, Erwerb Grundstück, Grundstückserwerb, Grundstückskauf, Elektronisches Grundbuch, Grundbuch, gundstückkauf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019