Grundstückserwerb
Beschreibung
Da es beim Grundstückskauf meist um erhebliche Werte geht, muss zum Abschluss des Kaufvertrags ein Notar oder eine Notarin hinzugezogen werden, der hierbei die Wünsche der Beteiligten in eine rechtlich einwandfreie Form bringt. Nach Abstimmung etwaiger Änderungswünsche muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden.
Oft ist es jedoch wichtig und hilfreich, bereits von Beginn an die Hilfe eines Notars oder einer Notarin beziehungsweise eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen.
Achtung: Der Abschluss eines Kaufvertrags macht Sie noch nicht zum Eigentümer des Grundstücks. Erst mit der Auflassung und der Eintragung ins Grundbuch geht das Grundstück in Ihr Eigentum über. Informieren Sie sich bei einer Notarin oder einem Notar bzw. einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt über die Möglichkeiten, Ihre Interessen bis zur Eigentumsumschreibung zu sichern.
Grunderwerbsteuer und Eintragung im Grundbuch
Für die Grundbucheintragung benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Dafür muss der Notar zunächst den Grundstückskauf beim Finanzamt anzeigen. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid über die Höhe der Grunderwerbsteuer. Als Bescheinigung über die Zahlung der Grunderwerbsteuer erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Am Ende der Kaufabwicklung steht die Eintragung ins Grundbuch
Siehe dazu auch
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An eine Notarin/einen Notar Ihrer Wahl
Ansprechpartner
Bau- und Liegenschaftsverwaltung
Aktuelles
Die Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde Eichenzell ist für die Planung, Entwicklung und Verwaltung kommunaler Bauvorhaben sowie für die Betreuung gemeindeeigener Immobilien und Grundstücke zuständig. Sie spielt eine zentrale Rolle in der städtebaulichen Entwicklung und unterstützt Projekte wie die Smart City-Initiative.
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- Regionalbahn: Linie Rhönbahn Fulda-Gersfeld
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Schlossgasse 4
36124 Eichenzell
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 08:00 bis 12:00 Uhr
Mi 08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:30 Uhr
Fr 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6659 979-166
E-Mail: bauabteilung@eichenzell.de
Kontaktperson
Herr Nico Schleicher (Leiter Bau- u. Liegenschaftsverwaltung)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bezahlsysteme, Überweisung, SEPA-Lastschrift
Bankverbindung
Gemeinde Eichenzell
Empfänger: Gemeinde Eichenzell
IBAN: DE15 5305 0180 0011 0074 01
BIC: HELADEF1FDS
Bankinstitut: Sparkasse Fulda
Weitere Informationen
Stichwörter
Bau- und Immobilienmanagement, Bauantrag, Bauverwaltung, Gebäudeunterhaltung, Hochbau, Hochbauamt, Immobilienmanagement, Liegenschaften, Liegenschaftsamt, Tiefbau, Tiefbauamt
Handlungsgrundlage(n)
- • § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag)
- • § 873 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Erwerb durch Einigung und Eintragung)
- • § 925 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auflassung)
- • § 311b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Verträge über Grundstücke)
- • Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)Für Sachverhalte, die vor dem 01.08.2013 anhängig oder Kosten und Gebühren, die vor dem 01.08.2013 fällig geworden sind, gilt die KostO (Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
Kosten
Die Kosten der notariellen Beurkundung sind in dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)
festgelegt. Sie richten sich nach dem Geschäftswert.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 04.12.2019
Stichwörter
Auflassung, Öffentliches Register, Kaufvertrag, grundstueckkauf, Notar, Erwerb Grundstück, Grundstückserwerb, Grundstückskauf, Elektronisches Grundbuch, Grundbuch, gundstückkauf