GAK-Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung beantragen
Beschreibung
Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu gestalten sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.
Für die Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung müssen sich Kommunen um die Aufnahme als Förderschwerpunkt bewerben.
Fördermaßnahmen:
- Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen
- Lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
- Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
- Freiflächen und Ortsbild
- Städtebaulich verträglicher Rückbau
- Dorfmoderation
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Dorfentwicklung(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
HMLU, HMUKLV
Stadt Naumburg - Stadtentwicklung und Liegenschaftsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 20
34309 Naumburg
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(Abweichungen im Einzelfall möglich)
Kontakt
Telefon Festnetz: 05625 7909-40
Telefon Festnetz: 05625 7909-41
Fax: 05625 7909-50
E-Mail: verwaltung@naumburg.eu
Kontaktperson
Markus Sälzer
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kassel: Dorfentwicklung
Förderantrag, Projektbeschreibung, Kostenschätzung/Kostenangebote, eventuelle Genehmigungen, weitere Anlagen
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Dorfentwicklung
Weiterführende Informationen können Sie den nachstehenden Unterlagen entnehmen:
Verfahrensablauf
Hinweise für Kassel: Dorfentwicklung
Privater Antragsteller bekommt kostenfrei eine Beratung durch ein Beratungsbüro, mit dem die Kommune einen Vertrag abgeschlossen hat. Danach sind weitere Schritte erforderlich, wie Kostenangebote einholen und Förderantrag stellen, der dann geprüft wird.
Eine Antragstellung sowohl für kommunale als auch für private Antragsteller wurde seit dem Jahr 2023 auf eine Online-Antragstellung (AGRAR-Portal Hessen) umgestellt.
https://agrarportal-hessen.de/portal/agrar/pages/public/login/login.xhtml
Fristen
Hinweise für Kassel: Dorfentwicklung
Stichtag für die Meldung bewilligungsreifer Anträge bei der WIBank ist der 01.04. eines jeden Jahres. Abhängig von der Verfügbarkeit weiterer Mittel gibt es einen zusätzlichen Meldetermin im Sommer.
Die Abrechnungsfristen sind individuell und werden jeweils in den Bescheiden festgelegt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kassel: Dorfentwicklung
Je nach Vollständigkeit und nach Zuweisung des Förderkontingents des Landes Hessen
Weitere Informationen
Hinweise für Kassel: Dorfentwicklung
Vertiefende Informationen zur Dorfentwicklung erhalten Sie auf der Homepage der
Wirtschafts‐ und Infrastrukturbank Hessen https://www.wibank.de/wibank/ und des
Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat https://www.umwelt.hessen.de/
Informationen zur privaten Förderung und den definierten Fördergebieten finden Sie auf der Homepage Ihrer Kommune oder über das jeweilige Beratungsbüro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 08.08.2016
Stichwörter
Dorfentwicklung, Dörfer, Dorferneuerung, Häuser, Erneuerung