Dorfentwicklung und Dorfmoderation
Beschreibung
Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu gestalten sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.
Für die Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung müssen sich Kommunen um die Aufnahme als Förderschwerpunkt bewerben.
Fördermaßnahmen:
- Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen
- Lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
- Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
- Freiflächen und Ortsbild
- Städtebaulich verträglicher Rückbau
- Dorfmoderation
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Kassel: Dorfentwicklung
Zuständigkeit
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Dorfentwicklung(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
HMLU, HMUKLV
Kämmerei/Stadtkasse
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplatz Zehntscheune
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05674 705-37
Telefon: 05674 705-34
Telefon: 05674 705-35
Telefon: 05674 705-18
Telefon: 05674 705-36
E-Mail: kaemmerei@stadt-grebenstein.de
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Adresse
Hausanschrift
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
(Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Organisationsplan, Stand: 01.06.2023
Stichwörter
HMWVW, Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kassel: Dorfentwicklung
Förderantrag, Projektbeschreibung, Kostenschätzung/Kostenangebote, eventuelle Genehmigungen, weitere Anlagen
Förderantrag, Projektbeschreibung, Kostenschätzung/Kostenangebote, eventuelle Genehmigungen, weitere Anlagen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Dorfentwicklung
Weiterführende Informationen können Sie den nachstehenden Unterlagen entnehmen:
Weiterführende Informationen können Sie den nachstehenden Unterlagen entnehmen:
Verfahrensablauf
Hinweise für Kassel: Dorfentwicklung
Privater Antragsteller bekommt kostenfrei eine Beratung durch ein Beratungsbüro, mit dem die Kommune einen Vertrag abgeschlossen hat. Danach sind weitere Schritte erforderlich, wie Kostenangebote einholen und Förderantrag stellen, der dann geprüft wird.
Eine Antragstellung sowohl für kommunale als auch für private Antragsteller wurde seit dem Jahr 2023 auf eine Online-Antragstellung (AGRAR-Portal Hessen) umgestellt.
https://agrarportal-hessen.de/portal/agrar/pages/public/login/login.xhtml
Privater Antragsteller bekommt kostenfrei eine Beratung durch ein Beratungsbüro, mit dem die Kommune einen Vertrag abgeschlossen hat. Danach sind weitere Schritte erforderlich, wie Kostenangebote einholen und Förderantrag stellen, der dann geprüft wird.
Eine Antragstellung sowohl für kommunale als auch für private Antragsteller wurde seit dem Jahr 2023 auf eine Online-Antragstellung (AGRAR-Portal Hessen) umgestellt.
https://agrarportal-hessen.de/portal/agrar/pages/public/login/login.xhtml
Fristen
Hinweise für Kassel: Dorfentwicklung
Stichtag für die Meldung bewilligungsreifer Anträge bei der WIBank ist der 01.04. eines jeden Jahres. Abhängig von der Verfügbarkeit weiterer Mittel gibt es einen zusätzlichen Meldetermin im Sommer.
Die Abrechnungsfristen sind individuell und werden jeweils in den Bescheiden festgelegt.
Stichtag für die Meldung bewilligungsreifer Anträge bei der WIBank ist der 01.04. eines jeden Jahres. Abhängig von der Verfügbarkeit weiterer Mittel gibt es einen zusätzlichen Meldetermin im Sommer.
Die Abrechnungsfristen sind individuell und werden jeweils in den Bescheiden festgelegt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kassel: Dorfentwicklung
Je nach Vollständigkeit und nach Zuweisung des Förderkontingents des Landes Hessen
Je nach Vollständigkeit und nach Zuweisung des Förderkontingents des Landes Hessen
Weitere Informationen
Hinweise für Kassel: Dorfentwicklung
Vertiefende Informationen zur Dorfentwicklung erhalten Sie auf der Homepage der
Wirtschafts‐ und Infrastrukturbank Hessen https://www.wibank.de/wibank/ und des
Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat https://www.umwelt.hessen.de/
Informationen zur privaten Förderung und den definierten Fördergebieten finden Sie auf der Homepage Ihrer Kommune oder über das jeweilige Beratungsbüro.
Vertiefende Informationen zur Dorfentwicklung erhalten Sie auf der Homepage der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen https://www.wibank.de/wibank/ und des
Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat https://www.umwelt.hessen.de/
Informationen zur privaten Förderung und den definierten Fördergebieten finden Sie auf der Homepage Ihrer Kommune oder über das jeweilige Beratungsbüro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 08.08.2016
Stichwörter
Dorferneuerung, Erneuerung, Dorfentwicklung, Dörfer, Häuser