Dorfentwicklung und Dorfmoderation
Beschreibung
Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu gestalten sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.
Für die Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung müssen sich Kommunen um die Aufnahme als Förderschwerpunkt bewerben.
Fördermaßnahmen:
- Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen
- Lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
- Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
- Freiflächen und Ortsbild
- Städtebaulich verträglicher Rückbau
- Dorfmoderation
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
In anerkannten gesamtkommunalen Förderschwerpunkten der Landkreise Limburg – Weilburg und Rheingau – Taunus besteht über eine Zeitspanne von 6 Jahren die Möglichkeit, für die Umsetzung privater und öffentlicher Dorfentwicklungsprojekte Zuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Hessen zu erhalten.
Grundlage ist das Förderangebot Dorfentwicklung als Bestandteil der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung dar. Ziele der Dorfentwicklung sind eine zeitgemäße und nachhaltige Entwicklung der Dorfkerne unter Berücksichtigung des prognostizierten demographischen Wandels, die Verwendung orts- und gebäudetypischer Baumaterialien, die Beachtung städtebaulicher Grundsätze sowie aktuelle soziale , kulturelle und wirtschaftliche Aspekte des ländlichen Raumes. Kommune und aktive Bürgerschaft erarbeiten ein Kommunales Integriertes Entwicklungskonzept (IKEK) als fachliche Grundlage für den gesamten Dorfentwicklungsprozess.
Wesentliches Merkmal der Dorfentwicklungsprozesse ist die aktive und kontinuierliche Mitwirkung der örtlichen Bevölkerung bei der Entwicklung ihrer Kommune und ihres Dorfes.
- WI-Bank
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
In anerkannten gesamtkommunalen Förderschwerpunkten der Landkreise Limburg - Weilburg und Rheingau - Taunus besteht über eine Zeitspanne von 6 Jahren die Möglichkeit, für die Umsetzung privater und öffentlicher Dorfentwicklungsprojekte Zuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Hessen zu erhalten.
Grundlage ist das Förderangebot Dorfentwicklung als Bestandteil der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung dar. Ziele der Dorfentwicklung sind eine zeitgemäße und nachhaltige Entwicklung der Dorfkerne unter Berücksichtigung des prognostizierten demographischen Wandels, die Verwendung orts- und gebäudetypischer Baumaterialien, die Beachtung städtebaulicher Grundsätze sowie aktuelle soziale , kulturelle und wirtschaftliche Aspekte des ländlichen Raumes. Kommune und aktive Bürgerschaft erarbeiten ein Kommunales Integriertes Entwicklungskonzept (IKEK) als fachliche Grundlage für den gesamten Dorfentwicklungsprozess.
Wesentliches Merkmal der Dorfentwicklungsprozesse ist die aktive und kontinuierliche Mitwirkung der örtlichen Bevölkerung bei der Entwicklung ihrer Kommune und ihres Dorfes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Dorfentwicklung(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
HMLU, HMUKLV
Marktflecken Weilmünster
Aktuelles
Der Marktflecken Weilmünster liegt in einem der schönsten Seitentäler der Lahn, in dem von Naturschönheiten reichen Weiltal. Er zählt als größte Siedlung des Weiltales zu den ältesten Orten Nassaus.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Hauptstraße
Gebührenfrei
Parkplatz: Am Bleidenbach
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Rathaus: Rathausplatz 8
Bauamt: Rathausplatz 4
Bürgerbüro: Hauptstraße 12 (mit Fahrtuhl)
Öffnungszeiten
Rathaus und Bauamt:
Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerbüro:
Montag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bürgerbüro rollstuhlgerecht und Aufzug vorhanden!
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Adresse
Hausanschrift
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
(Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Organisationsplan, Stand: 01.06.2023
Stichwörter
HMWVW, Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 08.08.2016
Stichwörter
Dorferneuerung, Erneuerung, Dorfentwicklung, Dörfer, Häuser