Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung durch die Maßnahme Dorfentwicklung - Zuschuss Gewährung

    Dorfentwicklung und Dorfmoderation

    Beschreibung

    Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu gestalten sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.

    Für die Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung müssen sich Kommunen um die Aufnahme als Förderschwerpunkt bewerben.

    Fördermaßnahmen:

    • Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen
    • Lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
    • Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
    • Freiflächen und Ortsbild
    • Städtebaulich verträglicher Rückbau
    • Dorfmoderation

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg

    In anerkannten gesamtkommunalen Förderschwerpunkten der Landkreise Limburg – Weilburg und Rheingau – Taunus besteht über eine Zeitspanne von 6 Jahren die Möglichkeit, für die Umsetzung privater und öffentlicher Dorfentwicklungsprojekte Zuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Hessen zu erhalten.

    Grundlage ist das Förderangebot Dorfentwicklung als Bestandteil der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung dar. Ziele der Dorfentwicklung sind eine zeitgemäße und nachhaltige Entwicklung der Dorfkerne unter Berücksichtigung des prognostizierten demographischen Wandels, die Verwendung orts- und gebäudetypischer Baumaterialien, die Beachtung städtebaulicher Grundsätze sowie aktuelle soziale , kulturelle und wirtschaftliche Aspekte des ländlichen Raumes. Kommune und aktive Bürgerschaft erarbeiten ein Kommunales Integriertes Entwicklungskonzept (IKEK) als fachliche Grundlage für den gesamten Dorfentwicklungsprozess.

    Wesentliches Merkmal der Dorfentwicklungsprozesse ist die aktive und kontinuierliche Mitwirkung der örtlichen Bevölkerung bei der Entwicklung ihrer Kommune und ihres Dorfes.

    In anerkannten gesamtkommunalen Förderschwerpunkten der Landkreise Limburg - Weilburg und Rheingau - Taunus besteht über eine Zeitspanne von 6 Jahren die Möglichkeit, für die Umsetzung privater und öffentlicher Dorfentwicklungsprojekte Zuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Hessen zu erhalten.

    Grundlage ist das Förderangebot Dorfentwicklung als Bestandteil der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung dar. Ziele der Dorfentwicklung sind eine zeitgemäße und nachhaltige Entwicklung der Dorfkerne unter Berücksichtigung des prognostizierten demographischen Wandels, die Verwendung orts- und gebäudetypischer Baumaterialien, die Beachtung städtebaulicher Grundsätze sowie aktuelle soziale , kulturelle und wirtschaftliche Aspekte des ländlichen Raumes. Kommune und aktive Bürgerschaft erarbeiten ein Kommunales Integriertes Entwicklungskonzept (IKEK) als fachliche Grundlage für den gesamten Dorfentwicklungsprozess.

    Wesentliches Merkmal der Dorfentwicklungsprozesse ist die aktive und kontinuierliche Mitwirkung der örtlichen Bevölkerung bei der Entwicklung ihrer Kommune und ihres Dorfes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    • Dorfentwicklung
      (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 80

    65189 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    HMLU, HMUKLV

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Marktflecken Weilmünster

    Aktuelles

    Der Marktflecken Weilmünster liegt in einem der schönsten Seitentäler der Lahn, in dem von Naturschönheiten reichen Weiltal. Er zählt als größte Siedlung des Weiltales zu den ältesten Orten Nassaus.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 8

    35789 Weilmünster

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Hauptstraße
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Am Bleidenbach
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Rathaus: Rathausplatz 8
    Bauamt: Rathausplatz 4
    Bürgerbüro: Hauptstraße 12 (mit Fahrtuhl)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Rathaus und Bauamt:

    Montag       07:30 Uhr - 12:00 Uhr         
    Dienstag     07:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch     07:30 Uhr - 18:00 Uhr
    Donnerstag  07:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Freitag        07:30 Uhr - 12:00 Uhr
     

    Bürgerbüro:

    Montag       07:00 Uhr - 12:00 Uhr         
    Dienstag     07:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch     07:00 Uhr - 12:00 Uhr    14:00 Uhr - 19:00 Uhr
    Donnerstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Freitag        07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Bürgerbüro rollstuhlgerecht und Aufzug vorhanden!

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Friedrich-Ring 75

    65185 Wiesbaden

    (Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Stichwörter

    HMWVW, Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 08.08.2016

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Dorferneuerung, Erneuerung, Dorfentwicklung, Dörfer, Häuser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)