Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung
Beschreibung
Seit dem 7.7.2018 bedarf die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Hessische Bauordnung (HBO) zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
In § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 HBO sind Ausnahmen geregelt, in denen die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde bedarf:
- Wird die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren (z. B. Umlegungs- oder Enteignungsverfahren) vorgenommen oder ist an der Teilung der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, beteiligt, so ist die Teilung nicht genehmigungspflichtig.
- Weiterhin bedarf die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, wenn eine Vermessungsstelle nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetztes (HVGG) vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.
Weitere Informationen zur Teilungsgenehmigung nach § 7 HBO finden Sie auch im neuen Bauvorlagenerlass (Bauvorlagenerlass (BVErl) vom 20. Januar 2022, gültig ab 1. März 2022.)
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Ansprechpartner
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Behindertenparkplatz: Lacheweg 1
Anzahl der Stellplätze: 8
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Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch von 08.00 Uhr 12.00 Uhr Donnerstag von 08.00 Uhr 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05676 9898-20
Telefon: 05676 9898-25
Telefax: 05676 9898-80
E-Mail: georg.floerke@stadt-liebenau.de
E-Mail: andreas.freier@stadt-liebenau.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kassel: Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung
- Antrag Teilungsgenehmigung (BAB 02/2022) (1-fach)
- Ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Ortsvergleich (beides nicht älter als drei Monate) (3-fach)
- Sollten von der Teilung Gebäude erfasst werden (z. B. neue Grenze verläuft in einem Abstand von weniger als 3,00m zur Gebäudeabschlusswand), sind zeichnerische Darstellungen vom Gebäudebestand beizufügen (Grundrisse von allen Geschossen, Bilder) (3-fach)
- Antrag Teilungsgenehmigung (BAB 02/2022) (1-fach)
- Ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Ortsvergleich (beides nicht älter als drei Monate) (3-fach)
- Sollten von der Teilung Gebäude erfasst werden (z. B. neue Grenze verläuft in einem Abstand von weniger als 3,00m zur Gebäudeabschlusswand), sind zeichnerische Darstellungen vom Gebäudebestand beizufügen (Grundrisse von allen Geschossen, Bilder) (3-fach)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung
Kosten
Hinweise für Kassel: Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung
Die Gebühren richten sich nach der Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreis Kassel:
Die Gebühren richten sich nach der Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreis Kassel:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.11.2018
Stichwörter
Grundstück, Grundstücksteilung, Änderung Grundstücksgrenze, Lagepläne, Geodaten, Lageplan, Geoinformationen, Liegenschaftskataster, Teilung, Kataster, Teilungsgenehmigung, Teilung Grundstück