Grundstücksteilung Genehmigung

    Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung

    Beschreibung

    Seit dem 7.7.2018 bedarf die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Hessische Bauordnung (HBO) zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    In § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 HBO sind Ausnahmen geregelt, in denen die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde bedarf:

    - Wird die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren (z. B. Umlegungs- oder Enteignungsverfahren) vorgenommen oder ist an der Teilung der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, beteiligt, so ist die Teilung nicht genehmigungspflichtig.

    - Weiterhin bedarf die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, wenn eine Vermessungsstelle nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetztes (HVGG) vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.

    Weitere Informationen zur Teilungsgenehmigung nach § 7 HBO finden Sie auch im neuen Bauvorlagenerlass (Bauvorlagenerlass (BVErl) vom 20. Januar 2022, gültig ab 1. März 2022.)

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    Ansprechpartner

    Bauamt, Hochbau, Straßenverkehrsbehörde, Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 4

    65594 Runkel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

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    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Marcus Kremer (Abteilungsleiter)
    • Frau Claudia Janke
    • Herr Ottmar Reifenberg

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

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    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Bauaufsicht

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    Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.11.2018

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Kataster, Grundstück, Lageplan, Teilung, Geodaten, Teilungsgenehmigung, Liegenschaftskataster, Lagepläne, Geoinformationen, Grundstücksteilung, Änderung Grundstücksgrenze, Teilung Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English