Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung
Beschreibung
Seit dem 7.7.2018 bedarf die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Hessische Bauordnung (HBO) zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
In § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 HBO sind Ausnahmen geregelt, in denen die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde bedarf:
- Wird die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren (z. B. Umlegungs- oder Enteignungsverfahren) vorgenommen oder ist an der Teilung der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, beteiligt, so ist die Teilung nicht genehmigungspflichtig.
- Weiterhin bedarf die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, wenn eine Vermessungsstelle nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetztes (HVGG) vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.
Weitere Informationen zur Teilungsgenehmigung nach § 7 HBO finden Sie auch im neuen Bauvorlagenerlass (Bauvorlagenerlass (BVErl) vom 20. Januar 2022, gültig ab 1. März 2022.)
Hinweise für Wetteraukreis: Grundstücksteilungen
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
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Zuständigkeit
Hinweise für Limeshain: Spezielle Hinweise für Gemeinde Limeshain
Kreisausschuss des Wetteraukreises
Fachdienst Bauordnuung
Berliner Straße 31, 63654 Büdingen
06042/989-0
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Wetteraukreis - Bauordnung - Außenstelle Büdingen
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63652 Büdingen
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Montag 07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
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Mittwoch 07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
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Kontakt
Telefon: 06042 989-4541
E-Mail: Bauaufsicht@wetteraukreis.de
E-Mail: Bauen.Akteneinsicht@wetteraukreis.de
E-Mail: Bauen.Baulasten@wetteraukreis.de
E-Mail: Denkmalbeirat@wetteraukreis.de
E-Mail: Denkmalschutz@wetteraukreis.de
E-Mail: Bauen.Online@wetteraukreis.de
Internet
Stichwörter
Bauamt, Bauaufsicht, Baupolizei, Untere Bauaufsichtsbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.11.2018
Stichwörter
Grundstück, Grundstücksteilung, Änderung Grundstücksgrenze, Lagepläne, Geodaten, Lageplan, Geoinformationen, Liegenschaftskataster, Teilung, Kataster, Teilungsgenehmigung, Teilung Grundstück