Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung
Beschreibung
Seit dem 7.7.2018 bedarf die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Hessische Bauordnung (HBO) zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
In § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 HBO sind Ausnahmen geregelt, in denen die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde bedarf:
- Wird die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren (z. B. Umlegungs- oder Enteignungsverfahren) vorgenommen oder ist an der Teilung der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, beteiligt, so ist die Teilung nicht genehmigungspflichtig.
- Weiterhin bedarf die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, wenn eine Vermessungsstelle nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetztes (HVGG) vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.
Weitere Informationen zur Teilungsgenehmigung nach § 7 HBO finden Sie auch im neuen Bauvorlagenerlass (Bauvorlagenerlass (BVErl) vom 20. Januar 2022, gültig ab 1. März 2022.)
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Anzahl der Stellplätze: 200
Gebührenpflichtig
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- Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
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- Bus: Linie Spätlinien: 70, 71
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Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 bis 18:00 Uhr
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Kontaktperson
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E-Mail: bauaufsicht@ruesselsheim.de
Internet
Stichwörter
Akteneinsicht (Bauaktenarchiv), Bauaktenarchiv, Bauantrag, Baukontrolle, Baulasten, Baulasten, Baulastenverzeichnis, Bauvoranfrage, Denkmalschutz, Denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Fliegende Bauten, Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung, Untere Denkmalschutzbehörde
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.11.2018
Stichwörter
Teilung Grundstück, Geoinformationen, Teilung, Teilungsgenehmigung, Grundstücksteilung, Änderung Grundstücksgrenze, Grundstück, Kataster, Lageplan, Geodaten, Liegenschaftskataster, Lagepläne