Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Der Fachdienst Landwirtschaft wird als Träger öffentlicher landwirtschaftlicher Belange (TÖB) von den für die Durchführung der Planfeststellungsverfahren zuständigen Behörden beteiligt. Diese Beteiligung erfolgt in der Regel schriftlich durch die Abgabe einer Stellungnahme.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Landwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Osterweg 20
35066 Frankenberg (Eder)
Postanschrift
Auf Lülingskreuz 60
Postfach
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-1800
E-Mail: landwirtschaft@lkwafkb.de
Kontaktperson
Heinrich Graf
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standortfrage, B-Plan, Straßen, Bauen, Planung, Planfeststellung, Bebauung, FNP, Bauleitplan, Bauleitplanentwurf, Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren, Bauland, Standort, Stadtentwicklung, Baugesetzbuch, Bauleitplanung, vorbereitender Bauleitplan, Bauvorhaben, Bauberatung