Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.
Ansprechpartner
Stadt Borken - Bauverwaltung Abteilung III
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Kontakt
Telefon: 05682 808-0
E-Mail: stadtverwaltung@borken-hessen.de
Kontaktperson
Herr Christoph Bachmann
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauleitplanung, Bebauung, vorbereitender Bauleitplan, Bauland, FNP, Bauberatung, Baugesetzbuch, Bauleitplanentwurf, Stadtentwicklung, Bauen, Planung, Bebauungsplan, Bauvorhaben, Planfeststellung, B-Plan, Planfeststellungsverfahren, Straßen, Standort, Bauleitplan, Standortfrage