Planfeststellungsbeschluss Feststellung

    Planfeststellung

    Beschreibung

    Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

    Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.

    Ansprechpartner

    Stadt Borken - Bauverwaltung Abteilung III

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 7

    34582 Borken (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr

    Di: für den Publikumsverkehr geschlossen 

    Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr 

    Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr 

    Fr: 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bauberatung, Standortfrage, Planfeststellungsverfahren, Bebauungsplan, FNP, Bauvorhaben, Bauleitplanentwurf, Standort, Bauleitplanung, vorbereitender Bauleitplan, Planfeststellung, Planung, Bauland, Straßen, Stadtentwicklung, Bauleitplan, Bebauung, Bauen, B-Plan, Baugesetzbuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English