Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.
Ansprechpartner
Gemeinde Wesertal - Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Am Mühlbach 15
Postfach
34399 Wesertal
(Standort Lippoldsberg)
Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05572 9378-17
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Telefax: 05572 9378-27
E-Mail: rathaus@gemeinde-wesertal.de
Kontaktperson
Herr Lars Großbernd
Postanschrift
Am Mühlbach 15
34399 Wesertal
Standort Lippoldsberg
Telefon Festnetz: 05572 9378-18
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauberatung, Standortfrage, Planfeststellungsverfahren, Bebauungsplan, FNP, Bauvorhaben, Bauleitplanentwurf, Standort, Bauleitplanung, vorbereitender Bauleitplan, Planfeststellung, Planung, Bauland, Straßen, Stadtentwicklung, Bauleitplan, Bebauung, Bauen, B-Plan, Baugesetzbuch